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Schweiz [News Service]

Kanton Zürich führt Maskentragpflicht beim Einkaufen ein

Anlässlich der steigenden Fallzahlen hat der Kanton Zürich seine Schutzmassnahmen verstärkt. Wer in ein Geschäft geht, muss ab Donnerstag eine Maske tragen.
Im Kanton Zürich gilt ab Donnerstag eine Maskentragpflicht in Geschäften. (Symbolbild) (Keystone)

(sku) Im Kanton Zürich muss man beim Einkaufen künftig eine Maske tragen. Das verkündete Regierungsratspräsidentin Silvia Steiner am Montag anlässlich einer Medienkonferenz. Die Massnahme gilt ab Donnerstag. Bislang galt eine Maskentragpflicht nur im öffentlichen Verkehr und an Schulen, sofern dort der Abstand nicht eingehalten werden kann. Für Zürcher Nachtclubs gelten nach einem Superspreader-Event strengere Schutzkonzepte. Diese müssen die Kontaktdaten der Besucher erfassen und prüfen. Neu gilt diese Massnahme auch für alle Gastro-Betriebe. Zudem wird die Anzahl zulässiger Personen auf 100 beschränkt.

Der Kanton Zürich ist nun bereits der sechste Schweizer Kanton, der mit seinen Massnahmen bezüglich Hygienemasken weiter geht als der Bund. Ab heute gilt im Kanton Basel-Stadt ebenfalls eine Maskentragpflicht in Läden, Einkaufszentren, Restaurants, Bars und Klubs. Auch die Kantone Waadt, Genf, Neuenburg und Jura haben eine entsprechende Vorschrift eingeführt. In den Kantonen Basel-Land, Solothurn, Aargau, Luzern, Fribourg, Zug, Wallis und Tessin gelten restriktivere Begrenzungen bei Menschenansammlungen und in den Kantonen Bern und im Thurgau werden verschärfte Ausweiskontrollen durchgeführt.