(dpo) Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat am Mittwoch beschlossen, dass Personen ab 12 Jahren in den Supermärkten eine Maske tragen müssen. Die Maskenpflicht gilt ab Freitag, 28. August, wie die Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion in einem Communiqué am Mittwoch schreibt.
Sofern das Verkaufspersonal in den Läden durch eine Scheibe oder eine ähnliche Vorrichtung geschützt ist, ist sie von der Maskenpflicht ausgenommen. Hingegen muss das Personal in Verpflegungseinrichtungen wie Restaurants, Bars und Discos eine Maske tragen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Der Kanton Freiburg möchte mit dieser Massnahme einerseits die Verbreitung des Coronavirus verhindern, aber auch mehr Kohärenz unter den Kantonen schaffen. Bisher gilt eine Maskenpflicht in Geschäften der Kantone Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura, Neuenburg und Zürich.