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Schweiz [News Service]

Kampf gegen höhere Grimselstaumauer: Bundesgericht gibt Naturschützern recht

Das Bundesgericht stützt zwei Naturschutzorganisationen im Kampf gegen die Erhöhung der Staumauer an der Grimsel. Nun muss die Berner Kantonsregierung im Konzessionsverfahren nachbessern.
Die Grimselstaumauer soll erhöht werden, um mehr Strom produzieren zu können. Doch nun legt das Bundesgericht sein Veto ein. (Keystone)

(sat) Nach jahrelangem juristischem Tauziehen spricht das Bundesgericht ein Machtwort zur Erhöhung der Staumauer an der Grimsel. Wie die Richter in Lausanne am Donnerstag mitteilten, wird die Konzession für den umstrittenen Ausbau des Wasserkraftwerks an die Berner Kantonsregierung zurückgewiesen. Das Bundesgericht gibt damit einer Beschwerde der Naturschutzorganisationen Aqua Viva und Greinastiftung recht. Das Projekt bedürfe zuerst einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, hält das Bundesgericht fest. Erst dann könnten die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen in der Grimselregion im Berner Oberland aufeinander abgestimmt werden.

Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), welche als Betreiberin des bisherigen Stausees diesen mit einer neuen Konzession und erhöhter Staumauer ausbauen will, bedauert die Niederlage vor Bundesgericht. Zuvor hatte das bernische Verwaltungsgericht die Beschwerden noch abgelehnt. Derzeit habe die Staumauererhöhung zwar ohnehin keine Priorität, schreiben die KWO am Donnerstag in einer Mitteilung. Allerdings ist vom Urteil auch das von der KWO priorisierte Trift-Projekt betroffen. Die Konzession dazu sollte das bernische Kantonsparlament dieser Tage beschliessen. Doch ist das Trift-Projekt laut KWO ebenso noch nicht definitiv im kantonalen Richtplan eingetragen.

Bundesgericht verlangt Termin für Realisierung

Den Bau eines neuen Speichersees und Wasserkraftwerks nahe des Grimselstausees an der Trift will die Energiefirma im Besitz der BKW und der Berner sowie der Zürcher Stadtwerke als Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie nämlich rasch vorantreiben. Anders als bei der Staumauererhöhung weiss die KWO hier den Grossteil der Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzverbände hinter sich. Nicht zuletzt deshalb – aber auch aus ökonomischen Gründen – hatte die KWO die Erhöhung der Grimselstaumauer bereits vor dem Urteil auf später verschoben.

Ob das Projekt zur Erhöhung der Grimselstaumauer am Ende überhaupt bewilligt werden kann, lässt das Bundesgericht in seinem Urteil bewusst offen. Klar sei aber, dass in der neuen, von der Regierung und vom Parlament des Kantons Bern zu erarbeitenden Konzession, eine Frist für den Ausbau und Betrieb des erweiterten Stausees vorgesehen sein müsse. Ist dies wie aktuell unmöglich, sei eine Konzessionierung ausgeschlossen.

In einem früheren, heftig umstrittenen Urteil, hatte das Bundesgericht allerdings bereits entschieden, dass die Grimselstaumauer grundsätzlich wie geplant um 23 Meter erhöht werden kann. Er gab damit dem Bundesrat recht, welcher die Grenze der umstrittenen Moorlandschaft 27 Meter oberhalb des künftigen maximalen Seepegels angesetzt hatte. Damit stelle der Ausbau des Stausees keinen unzulässigen Eingriff in ebendiese Moorlandschaft dar, urteilten die Bundesrichter vor zweieinhalb Jahren.