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Immunität von Michael Lauber aufgehoben – Verfahren gegen Bundesanwalt kann starten

Der Weg ist frei für ein Strafverfahren gegen Michael Lauber: Nach der Ständeratskommission hat am Montag auch die Immunitätskommission des Nationalrats den Schutz vor Strafverfolgung des Bundesanwalts aufgehoben.
Gegen Michael Lauber kann ermittelt werden: Nach der Kommission des Nationalrats hat nun auch jene des Nationalrats die Immunität aufgehoben. (Peter Klaunzer / Keystone)

(sat/dpa) Die Immunität von Michael Lauber ist aufgehoben. Nach der Rechtskommission des Ständerats vor zwei Wochen hat am Montag wie erwartet auch die Immunitätskommission des Nationalrats mit 8 zu 1 Stimmen für die Aufhebung der Immunität des Bundesanwalts gestimmt. Dies nachdem sie Lauber angehört hatte, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Damit ist der Weg frei für ein Verfahren gegen Michael Lauber. Die Eröffnung des Strafverfahrens beantragt hat Stefan Keller, der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes. Er hatte seinen Antrag um Aufhebung der Immunität des Bundesanwalts im Juli bei der Bundesversammlung eingereicht.

Stefan Keller ist von der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft als ausserordentlicher Bundesanwalt eingesetzt worden, um mehrere Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Lauber, Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold wegen unprotokollierter Treffen zu prüfen. Keller sieht Anzeichen für Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses oder Begünstigung. Lauber, Infantino und Arnold hatten sich 2016 und 2017 mehrfach getroffen, während Lauber Korruptionsermittlungen gegen den Fussballweltverband leitete. Dabei ging es unter anderem um die Vergaben der Fussball-WM 2018 an Russland und 2022 an Katar.

Laut Kellers Gesuch ist unklar, wofür die fraglichen Treffen dienten und ein strafrechtlicher Zweck nicht ausgeschlossen. Im Zweifelsfall müsse die Immunität aufgehoben werden, um die Vorwürfe abklären zu können, argumentiert er. Gegen Infantino und Arnold laufen die Ermittlungen bereits. Lauber, Infantino und Arnold wehren sich gegen die Vorwürfe und die Verfahren. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.

Schwere Vorwürfe nach knapper Wiederwahl

Bundesanwalt Michael Lauber hatte inzwischen seinen Rücktritt per 31. Januar 2021 angeboten. Er tritt nun aber bereits Ende Monat ab und erhält dafür noch nicht bezogene Ferienguthaben ausbezahlt. Ein Verfahren zur Absetzung des Bundesanwalts hat die Gerichtskommission nach diesem Austrittsentscheid letzte Woche sistiert. Ende Mai hatte sie gegen Lauber ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. Dies wegen des Verdachts auf möglicherweise schwere vorsätzliche oder grobfahrlässige Amtspflichtverletzungen oder nicht mehr gegebener Eignung für das Amt.

Es ist das erste Verfahren zur Amtsenthebung eines Bundesanwalts in der Schweiz. Anträge dazu waren von Vertretern verschiedener Parteien gekommen. Michael Lauber als oberster Strafverfolger der Schweiz steht seit Monaten unter Druck. Zuletzt scheiterte Ende April der sogenannte «Sommermärchen-Prozess» wegen Verjährung. Dabei ging es vor dem Bundesstrafgericht um möglicherweise illegale Millionenzahlungen rund um die Vergabe der Fussball-WM 2006 nach Deutschland.

Laubers tiefer Fall – knapp ein Jahr nach Wiederwahl

Zuvor stellte Anfang März die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Michael Lauber in einem Untersuchungsbericht ein miserables Zeugnis aus. Sie wollte ihm deswegen den Lohn um acht Prozent kürzen. Das Bundesverwaltungsgericht senkte diese Massnahme im Juli zwar auf fünf Prozent. Aber die Sanktion bleibt bestehen. Und vor allem bestätigten die St. Galler Richter den Befund der Aufsicht, dass Lauber schwere Amtspflichtverletzungen begangen hat.

Michael Lauber seinerseits griff die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zuvor wegen deren Untersuchungsbericht heftig an. Dass ihm Lügen wegen der umstrittenen Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino unterstellt würden, sei eine «gehörige Portion Böswilligkeit». Letzten Herbst wurde Michael Lauber von der Bundesversammlung nur hauchdünn für eine dritte Amtszeit bestätigt. Der 54-Jährige erhielt 129 Stimmen – sieben mehr als das erforderliche absolute Mehr.