Kommentar

Illegal bleibt illegal, und ist das Anliegen noch so berechtigt: Für Klimaaktivisten dürfen keine Sonderregeln gelten 

Wer Strassen blockiert und Kunstwerke attackiert, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, kann mit Nachsicht rechnen. Doch Demonstranten müssen nach den gleichen Regeln behandelt werden, egal ob es sich um durchgeknallte Verschwörungstheoretiker oder um Klimabewegte handelt. 
Überzeugende Argumente? Zwei Klimaaktivisten posieren im Potsdamer Museum Barberini, nachdem sie Claude Monets «Getreideschober» mit Kartoffelstock beworfen haben (24. Oktober). 
Foto: AP

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-