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Kommentar
Illegal bleibt illegal, und ist das Anliegen noch so berechtigt: Für Klimaaktivisten dürfen keine Sonderregeln gelten
Wer Strassen blockiert und Kunstwerke attackiert, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, kann mit Nachsicht rechnen. Doch Demonstranten müssen nach den gleichen Regeln behandelt werden, egal ob es sich um durchgeknallte Verschwörungstheoretiker oder um Klimabewegte handelt.