«Ein nicht alltäglicher Verkehrsunfall», wie die Nidwaldner Kantonspolizei selber schreibt, ereignete sich am Sonntagmorgen in Stansstad. Eine 82-jährige Autolenkerin wollte vor dem Restaurant «zum Beck» bei den parallel zur Dorfstrasse verlaufenden Parkplätzen ihr Auto abstellen, wie die Kantonspolizei schreibt. Dabei geriet die Frau mit ihrem Fahrzeug über eine Rabatte und wurde abgehoben. Das Auto kam mit der Front auf einem Blumentrog zu stehen und schob den nach vorne. Dadurch wurde auch ein Töfffahrer verletzt, der unmittelbar neben seinem in der Nähe abgestellten Motorrad stand. Das Zweirad fiel um und auf den jungen Mann, der sich dabei leichte Verletzungen am Bein zuzog. Schliesslich wurde auch ein am gleichen Ort abgestelltes Velo beim Aufprall stark beschädigt.
Den Ausweis darf die Lenkerin behalten
Auf Nachfrage, was nun mit der Unfallverursacherin geschehe, sagte Lorenz Muhmenthaler, Leiter Verkehrs- und Sicherheitspolizei der Kapo Nidwalden. «Es folgt das übliche Verfahren.» Das Alter allein sei kein Grund, nach einem Unfall einen Ausweis sofort zu entziehen, solange es nicht einen speziellen Verdacht gebe oder die Frau nicht betrunken gewesen sei. Es sei darum letztlich Sache der Zulassungsbehörde, Massnahmen wie Entzug oder Artzbesuch anzuordnen. Der entstandene Sachschaden ist laut Polizei beträchtlich. Der Töfffahrer begab sich zur Kontrolle in Spital, die Autofahrerin blieb beim Unfall unverletzt. Für den Abtransport musste ein Abschleppunternehmen mit einem Kran aufgeboten werden. Die genaue Unfallursache wird noch untersucht. (pd/mvr)