notifications
Freihandel

GPK will Transparenz bei Freihandelsabkommen

Will der Bundesrat ein Freihandelsabkommen abschliessen, soll er mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft prüfen. Auch soll er das Parlament transparenter informieren. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK).
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann soll künftig Nachhaltigkeitsstudien erstellen lassen, bevor er ein Freihandelsabkommen abschliesst. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates fordert mehr Informationsgrundlagen. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Bis heute hat die Schweiz 28 Freihandelsabkommen abgeschlossen, die meisten davon im Rahmen der EFTA. Das Parlament kann zu den ausgehandelten Abkommen jeweils nur Ja oder Nein sagen. Das sei auch richtig so, sagte Alexander Tschäppät (SP/BE), der Präsident der zuständigen GPK-Subkommission, am Donnerstag vor den Medien in Bern. "Freihandelsabkommen müssen deswegen aber keine Blackboxes sein."

Die GPK stützt ihre Forderungen auf eine Untersuchung, die sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegeben hatte. Diese kam zum Schluss, dass der Bund nur über beschränkte Informationsgrundlagen zu den erwarteten und tatsächlichen Auswirkungen von Freihandelsabkommen verfügt.

Der Bundesrat informiere das Parlament in allgemeiner Weise über die erwarteten Auswirkungen von Handelserleichterungen, gehe aber wenig auf den konkreten Fall ein, heisst es im Bericht der PVK. Die Analysen beschränkten sich weitgehend auf den Warenhandel.

Nachhaltigkeit vernachlässigt

Nicht untersuchen lässt der Bundesrat Fragen der nachhaltigen Entwicklung, beispielsweise die Auswirkungen auf die Umwelt. Manche Freihandelsabkommen enthalten zwar entsprechende Bestimmungen. Der Bundesrat hat es bisher aber abgelehnt, vor den Verhandlungen Nachhaltigkeitsstudien erstellen zu lassen, weil er deren Kosten-Nutzen-Verhältnis als schlecht beurteilt.

Die PVK und die GPK sehen hier einen Widerspruch zu den erklärten Zielen des Bundes. Die GPK fordert den Bundesrat nun auf, künftig in der Regel Nachhaltigkeitsstudien durchzuführen, wie dies auch die EU und die USA tun. Will der Bundesrat im Einzelfall darauf verzichten, soll er diesen Entscheid begründen. Die Resultate der Studien soll er in der Botschaft ans Parlament ausweisen.

Umwelt- und Sozialstandards

Auf Basis der Nachhaltigkeitsstudien könnte die Schweiz bei den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen Bedingungen formulieren, sagte GPK-Präsident Alfred Heer (SVP/ZH). Müssten im Partnerstaat Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden, sei das zum Vorteil der Schweizer Unternehmen.

Präzisere Angaben fordert die GPK auch zur Frage, inwiefern mit einem bestimmten Freihandelsabkommen Diskriminierungen von Schweizer Unternehmen vermieden oder verringert werden können. Heute verwendet der Bundesrat jeweils Standardformulierungen, statt auf den jeweiligen Fall einzugehen.

Nutzen kaum nachweisbar

Nicht nur die möglichen, sondern auch die tatsächlichen Auswirkungen von Freihandelsabkommen untersucht der Bund nicht systematisch. Die Verwaltungskontrolle hat diese vom Forschungsinstitut BAKBASEL untersuchen lassen. Die Forscher kamen zum Schluss, dass nur wenige direkte Effekte auf den Schweizer Aussenhandel nachweisbar sind.

Allgemein profitieren tendenziell die Exportbranchen Pharma, Chemie, Uhren, Maschinenbau und Messtechnik. Meist seien jedoch konjunkturelle Entwicklungen für den Anstieg der Exporte massgeblich, nicht Freihandelsabkommen, schreibt die PVK. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass mit den Abkommen auch andere Ziele verfolgt werden, etwa Rechtssicherheit und ein besserer Zugang zu den Behörden der Partnerstaaten.

Verhalten der Unternehmen auswerten

Zu wenig systematisch untersucht wird aus Sicht der PVK ausserdem, ob und warum Unternehmen die Freihandelsabkommen nutzen beziehungsweise nicht nutzen. Um von den Erleichterungen profitieren zu können, müssen Unternehmen administrative Vorgaben erfüllen, etwa den Ursprung der Waren nachweisen können. Manche verzichten deshalb.

Informationen dazu könnten wichtig sein mit Blick auf künftige Abkommen und die Weiterentwicklung bestehender. Die GPK bittet den Bundesrat zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Datenlage verbessert werden könnte. Insbesondere soll er die Möglichkeit des Zugangs zu Zolldaten des Partnerstaats prüfen.

Transparenz zu Gemischten Ausschüssen

Eine weitere Forderung betrifft die Gemischten Ausschüsse, welche die Umsetzung von Freihandelsabkommen beaufsichtigen. Die PVK beurteilt deren Tätigkeiten als wenig transparent. Der Bundesrat soll nun darauf hinwirken, dass die Schweizer Vertreter einen Tätigkeitsbericht erstellen und publizieren.

Den Nutzen von Freihandelsabkommen stellt die GPK trotz fehlender Beweise nicht infrage. Sie anerkenne, dass diese für die Schweiz ein wichtiges Instrument darstellten, schreibt sie. Das Vorgehen des Bundesrates sei grundsätzlich zweckmässig, doch sehe sie Verbesserungsmöglichkeiten.

Die Empfehlungen kämen vielleicht harmlos daher, stellte Tschäppät fest. Würden sie aber umgesetzt, hätte das Folgen. Der Bundesrat hat bis zum 4. Oktober Zeit, zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen. (sda)