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Radio- und TV-Abgaben

GPK untersuchen Vergabe von Billag-Mandat

Im März hat das UVEK das Inkasso-Mandat für TV- und Radiogebühren an die Serafe AG vergeben. Die Billag ging leer aus. Gemäss den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) ist dabei alles mit rechten Dingen zugegangen.
Die Gebührenrechnung kommt künftig nicht mehr von Billag, sondern von Serafe. Die Vergabe des Mandats ist gemäss den Geschäftsprüfungskommissionen korrekt abgelaufen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Entscheiden für den Zuschlag war, dass Serafe das günstigste Angebot abgegeben hat. Angesichts der politischen Tragweite des Entscheids, den das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Medienministerin Doris Leuthard fällte, haben die GPK das Vergabeverfahren dennoch unter die Lupe genommen.

Sie untersuchten unter anderem den Einfluss politischer Faktoren, namentlich der Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren. Der Vergabeentscheid wurde vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) vorbereitet. Dessen Direktor versicherte den GPK glaubhaft, dass politische Betrachtungen keine Rolle gespielt hätten, wie in dem am Donnerstag publizierten GPK-Bericht heisst.

Das BAKOM sei sich der politischen Bedeutung der Ausschreibung bewusst gewesen und habe die erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung eines unvoreingenommenen Entscheids getroffen. "Das Ausschreibungs- und Evaluationsverfahren wurde so konzipiert, dass die Gefahr politischer Einflussnahme so gering wie möglich war", heisst es im Bericht.

Untersucht haben die GPK auch Grundlagen und Organisation des Verfahrens, das Beschwerderecht, Evaluation der Offerten, finanzielle Aspekte, die Informationspolitik, die künftige Aufsicht und die Überwachung der Auftragserfüllung. Sie haben aber keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, dass die Auftragsvergabe nicht korrekt durchgeführt worden ist, wie es in dem Bericht heisst.

Die Ausschreibungsverfahren und die Bewertung der Offerten seien gewissenhaft und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorgaben durchgeführt worden. Nach Ansicht der GPK gibt es daher keinen Handlungsbedarf. Sie erwarten aber, dass es in der Übergangsphase keine Schwierigkeiten gibt und die Leistungen vom neuen Inkassounternehmen wie vereinbart erbracht werden. (sda)