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Schweiz

Gerichtskommission startet Verfahren zur Amtsenthebung von Bundesanwalt Michael Lauber

Die Gerichtskommission beider Räte hat ein Verfahren zur Amtsenthebung von Bundesanwalt Michael Lauber gestartet. Das hat sie am Freitag nach einer Anhörung Laubers entschieden.
Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch auf dem Weg zur Anhörung bei der Gerichtskommission im Bundeshaus in Bern. (Peter Klaunzer / Keystone)

(sat) Wie der Präsident der Gerichtskommission, Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR), vor den Bundeshausmedien in Bern informierte, fiel der Entscheid mit 13 zu 4 Stimmen und damit relativ deutlich. Das Verfahren werde wegen des Verdachts auf möglicherweise schwere vorsätzliche oder grobfahrlässige Amtspflichtverletzungen oder nicht mehr gegebener Eignung für das Amt eröffnet. Eine Aufforderung zum Rücktritt an die Adresse Laubers sei in der Kommission kein Thema gewesen, erklärte Caroni auf Nachfrage. Dies stehe auch nicht in der Kompetenz der Kommission. Das Verfahren wird nun laut Caroni «nach Recht und Gesetz durchgezogen». Nun werde sich die Kommission bis zum Abschluss des Verfahrens nicht mehr äussern. Auch zu einem möglichen Zeitplan wollte sich der Präsident der Gerichtskommission darum nicht konkret äussern.

Lauber seinerseits nahm am Freitag nach der etwa zwei Stunden dauernden Anhörung im Bundeshaus nur kurz Stellung. Gegenüber Journalisten sagte er lediglich, die Vorladung vor der Gerichtskommission sei «sehr gut» verlaufen. Näher ging er nicht auf die Gespräche ein. Zum Entscheid der Kommission, ein Verfahren zur Amtsenthebung zu starten, liegt noch keine Stellungnahme Laubers vor.

Damit kommt es erstmals in der Schweiz zu einem Verfahren um die Amtsenthebung eines Bundesanwalts. Anträge dazu waren an der Sitzung von letzter Woche von Vertretern verschiedener Parteien gekommen. Bevor sie das Verfahren einleiten konnte, musste sie Lauber jedoch anhören. Frühestens im Herbst – also ein Jahr nach der knappen Wiederwahl für eine dritte Amtszeit – dürfte das Parlament über Laubers Zukunft entscheiden. Sofern die Gerichtskommission tatsächlich den Antrag auf Amtsenthebung stellt.

Schwere Vorwürfe nach knapper Wiederwahl

Der oberste Strafverfolger der Schweiz steht seit Monaten unter Druck. Zuletzt scheiterte Ende April der sogennante «Sommermärchen-Prozess» wegen Verjährung vor dem Bundesstrafgericht. Dabei ging es um möglicherweise illegale Millionenzahlungen rund um die Vergabe der Fussball-WM 2006 nach Deutschland. Zuvor stellte Anfang März die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Michael Lauber in einem Untersuchungsbericht ein miserables Zeugnis aus. Sie kürzte ihm deswegen per Disziplinarverfügung den Lohn um acht Prozent.

Dagegen wehrt sich Lauber. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wird im Sommer erwartet. Lauber seinerseits griff die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wegen deren Untersuchungsbericht heftig an. Dass ihm Lügen wegen der umstrittenen Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino unterstellt würden, sei eine «gehörige Portion Böswilligkeit».

Letzten Herbst wurde Michael Lauber von der Bundesversammlung nur hauchdünn für eine dritte Amtszeit bestätigt. Der 54-Jährige erhielt 129 Stimmen – sieben mehr als das erforderliche absolut Mehr. Sowohl in der Gerichtskommission als auch im Parlament scheint die Mehrheit das Vertrauen in den Bundesanwalt unterdessen jedoch verloren zu haben.