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Medizin

Gentests: Bundesrat stärkt Schutz vor Missbrauch

Ernährung, Diäten und Sportlichkeit: Gentests werden heute für alles mögliche verwendet. Das birgt ein grosses Missbrauchspotenzial. Ab Dezember verschärft der Bundesrat nun die Regeln.

Ab Dezember werden Gentests streng reguliert.
Bild: Keystone

Vor 20 Jahren wurde das Erbgut des Menschen vollständig entschlüsselt. Seither haben die Forschung und Diagnostik grosse Fortschritte gemacht. Im Zuge dessen ist auch die Zahl der Gentests weltweit gestiegen. Gerade im kommerziellen Bereich steigt damit jedoch die Gefahr von Missbräuchen und der Verletzung der Persönlichkeit.

Bereits 2018 ist der Bundesrat aktiv geworden und hat das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen revidiert. Am Freitag hat er die Ausführungsbestimmungen dazu genehmigt. Diese treten gemeinsam mit dem Gesetz im Dezember in Kraft, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung schreibt.

Schutz der Persönlichkeit ausschlaggebend

Neu regelt das Gesetz auch genetische Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs wie Fitness, Ernährung oder Ahnenforschung. Definiert wird etwa, wer genetische Tests anordnen darf und welche Anforderungen Laboratorien erfüllen müssen. Im Umgang mit genetischen Daten gelten zudem strenge Regeln zur Datensicherheit.

Bei genetischen Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs ist der Schutz der Persönlichkeit ausschlaggebend. Nach dem Willen des Bundesrates muss dieser beachtet werden etwa bei Lifestyle-Tests zu Ernährungsverhalten oder Sportlichkeit. Ab Dezember dürfen diese nur von einer Gesundheitsfachperson angeordnet werden. Dazu zählen Ärztinnen, Apotheker, Drogistinnen, Ernährungsberater, Physiotherapeutinnen und Psychologen. Für die Durchführung der Tests muss ein Labor eine Bewilligung besitzen.

Strenge Regeln für Vaterschaftstest

Dagegen können andere Tests, bei denen es nicht um schützenswerte Informationen geht, direkt an Kundinnen und Kunden abgegeben werden – auch über das Internet. Der Bundesrat führt hier als Beispiel Tests zum Geschmacksempfinden an.

Strenge Vorgaben gelten wie bisher für die Erstellung von DNA-Profilen, etwa im Falle des Vaterschaftstests. Dann muss die Identität der untersuchten Personen kontrolliert werden und deren Einwilligung vorliegen. Laboratorien benötigen eine Akkreditierung.