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Klima

Gemeinsamer Emissionshandel

Nach dem Nationalrat hat der Ständerat der Verknüpfung des Schweizer CO2-Emissionshandelssystem mit jenem der EU zugestimmt. Er sprach sich am Donnerstag oppositionslos für die Ratifikation des Abkommens aus.
Emissionsrechte sollen den CO2-Ausstoss eindämmen. Nun werden die Handelssysteme der Schweiz und der EU verknüpft. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/AP/MARTIN MEISSNER

Das Emissionshandelssystem ist ein Instrument der Klimapolitik. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Bund legt eine Obergrenze für CO2-Emissionen fest, die schrittweise gesenkt wird. Entsprechend dieser Grenze werden Emissionsrechte ausgegeben, die zum Ausstoss einer bestimmten Menge CO2 berechtigen.

Diese Rechte sind handelbar: Wenn ein Unternehmen mehr Treibhausgase ausstösst als es darf, muss es die fehlenden Emissionsrechte auf dem Markt kaufen. Wenn es weniger Treibhausgase ausstösst, kann es die überzähligen Rechte verkaufen.

Zu kleiner Markt

In der Schweiz sind derzeit 54 CO2-intensive Unternehmen ins System eingebunden, im Gegenzug sind sie von der CO2-Abgabe befreit. Dieses System funktioniert jedoch hierzulande schlecht, weil der Markt zu klein ist. Die Industrie warte schon lange auf die Verknüpfung, sagte Kommissionssprecher Roland Eberle (SVP/TG).

Sie verspreche sich davon gleiche Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Dort sind rund 11'000 Unternehmen angeschlossen - auch der Luftverkehr. Damit betreibt die EU das grösste Emissionshandelssystem der Welt.

Im Nationalrat hatten sich die Grünen kritisch gegenüber dem Abkommen geäussert, weil das System ihrer Ansicht nach klimapolitisch nicht sinnvoll ist. Auch Ständerat Robert Cramer (Grüne/GE) sprach von einem "Schwindel". Das System würde funktionieren, wenn die Emissionsrechte knapp bemessen wären. Das sei aber nicht der Fall, darum gebe es keinen Anreiz, die Emissionen zu reduzieren.

Im Nationalrat hatte sich die SVP gegen die dynamische Rechtsübernahme gewehrt. Im Ständerat gab es keine entsprechenden Wortmeldungen. Die kleine Kammer übernahm auch die Änderungen, die der Nationalrat beschlossen hatte.

Sonderregel für Luftfahrt

Eine davon betrifft die Luftfahrt. Deren Emissionen werden mit dem Abkommen ins schweizerische System einbezogen. Davon betroffen wären nur Inlandflüge sowie Flüge von der Schweiz in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Räte haben eine Bestimmung ins CO2-Gesetz eingefügt, die eine Doppelbelastung der Luftfahrt verhindern soll. Eine solche droht, wenn die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation eine Kompensationspflicht einführen würde.

Abgesegnet hat der Ständerat auch den Entscheid des Nationalrats, die Rückerstattung der CO2-Abgabe bei Gaskombikraftwerken einzuschränken. Diese soll nur soweit erfolgen, wie der CO2-Preis einen Mindestpreis übersteigt. Dieser richtet sich nach dem Mittelwert der externen Kosten abzüglich den Auktionskosten für die abgegebenen Emissionsrechte.

Er verbleiben keine Differenzen, die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Weil es sich Kooperations- und nicht um ein Marktzugangsabkommen handelt, steht der Verknüpfung europapolitisch nichts im Weg. (sda)