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Freudenberg (D)

«Für uns steht die Welt still»: Eltern veröffentlichen Todesanzeige der ermordeten Luise (†12)

In Deutschland ist der Schock nach dem Tod einer 12-Jährigen nach wie vor gross. Die Schülerin wird am Mittwoch beerdigt. Jetzt haben ihre Eltern die Todesanzeige veröffentlicht.

Der Schock, er sitzt immer noch tief. Die Trauer über die Tat, die sich vergangene Woche in Freudenberg (D) ereignet hat, ist nach wie vor riesig. Die 12-jährige Luise wurde von zwei Klassenkameradinnen getötet . Bei der Obduktion der Leiche in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz seien zahlreiche Messerstiche festgestellt worden, teilten die Ermittler mit. Die verdächtigen Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben die Tat gestanden.

Jetzt hat die Familie des getöteten Mädchens die Todesanzeige in der Siegener Zeitung veröffentlicht. In kursiver Schrift steht da: «Trauer kann man nicht sehen, nicht hören – man kann sie nur fühlen.» Und: «Es gibt keine Worte, um das Unbegreifliche zu begreifen. Für uns steht die Welt still.»

Die Gedenkfeier in der evangelischen Kirche in Freudenberg findet laut der Anzeige «im engen persönlichen Kreis» statt. Die Familie und die engsten Freunde wollen Luise dort «in Ruhe auf ihrer letzten Reise begleiten», heisst es weiter. Die Polizei werde vor der Kirche dafür sorgen, dass die Trauerfeier nicht gestört wird. Allerdings wird in der Aula der Schule, die Luise besucht hat, eine Audio-Übertragung der Feier über die Bühne gehen.

Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, trägt sich nach dem Tod von Luise in das Kondolenzbuch ein.
Bild: dpa

Bleiben Täterinnen unbestraft?

Wie geht es in der Zwischenzeit mit den mutmasslichen Täterinnen weiter? Wegen ihres Alters seien sie aus Sicht der Justiz strafunmündig und können nicht zu einer Strafe verurteilt werden , hiess es an einer Medienkonferenz zum Fall. In Deutschland dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren für Delikte strafverfolgt werden.

In der Schweiz können Straftäter hingegen früher belangt werden. Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 10. Geburtstag: Ab diesem Alter können Kinder wegen Verstössen gegen die Strafgesetzordnung angezeigt und verurteilt werden. Zwischen 10 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht, das Erwachsenenstrafrecht greift dann mit dem 18. Geburtstag.

Gefängnisstrafen sind aber auch hierzulande für unter 15-Jährige nicht angedacht und überhaupt sehr selten bei Jugendlichen. Für eine schwere Tat kann man ab 15 Jahren (Tatzeitpunkt) für maximal ein Jahr hinter Gittern landen. Bei besonders schwerwiegenden Delikten ab 16 bis zu vier Jahre. (chm)