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Schweiz [News Service]

Finanzkontrolle empfiehlt Jahresrechnung des Bundes zur Genehmigung – mit einer Einschränkung

Auch nach dem neuem Berechnungssystem hält die Finanzkontrolle die Rückstellungen bei der Verrechnungssteuer für unzulässig. Sie empfiehlt die Jahresrechnung 2019 dennoch zur Annahme.
Der Nationalrat soll die Jahresrechnung 2019 gemäss der Eidgenössische Finanzkontrolle genehmigen. (Symbolbild)  (Keystone)

(wap) Bereits 2017 hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) moniert, dass der Bund keine Rückstellungen für Rückforderungen aus der Verrechnungssteuer machen dürfe: Dies widerspreche dem Prinzip, dass alle Einnahmen und Ausgaben in der Rechnung des jeweiligen Jahres verbucht werden müssten.

Für die Rechnung 2019 hat der Bund die fraglichen Rückstellungen nun nach einer neuen Methode berechnet. Gemäss dem am Montag veröffentlichten Bericht der Finanzkontrolle genügt auch dieses Modell den gesetzlichen Vorgaben nicht. Die Eidgenösssische Finanzverwaltung beurteile die Rechtslage aber anders.

Die Finanzkontrolle empfiehlt dem Parlament deshalb trotz der offiziellen Einschränkung, die vorliegende Jahresrechnung 2019 zu genehmigen. Sie weist einen Überschuss von 5,953 Milliarden Franken aus.