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EU-Waffenrecht

Feldschiessen sind nicht in Gefahr

Die Verschärfung des EU-Waffenrechts hat die Schweizer Schützen aufgeschreckt. Der Bundesrat werde den Spielraum für eine pragmatische Umsetzung nutzen, versicherte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag im Ständerat.
Trotz schärferer EU-Vorgabe: Schweizer Armeeangehörige können ihr Sturmgewehr nach Ende der Dienstzeit weiterhin behalten. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Schiessveranstaltungen wie Feldschiessen könnten weiterhin durchgeführt werden, sagte die Bundesrätin als Antwort auf eine Interpellation von FDP-Ständerat Philipp Müller (AG). Auch die freiwillige Teilnahme am "Obligatorischen" mit einem Sturmgewehr 57 solle erlaubt bleiben. Zudem soll auch weiterhin kein zentrales Waffenregister eingeführt werden. Jäger seien von der neuen EU-Waffenrichtlinie nicht betroffen, betonte Sommaruga.

Weitere Details werde der Bundesrat beim Beginn der Vernehmlassung bekanntgeben. Klar sei aber, dass die bundesrätliche Vorlage die schweizerische Schiesstradition berücksichtigen werde.

Reaktion auf Terroranschläge

Die EU reagierte mit den im April verabschiedeten neuen Regelungen auf die Terroranschläge in Paris im November 2015. Unter anderem wird die Registrierungspflicht für Waffen verschärft. Für Privatpersonen wird der Onlinehandel sowie der Besitz von halbautomatischen Waffen eingeschränkt. Die Schweiz muss die neuen Regeln als Schengen-Mitglied übernehmen. Dafür habe sie ab Ende Mai maximal zwei Jahre Zeit, sagte Sommaruga im Ständerat.

Für Ärger bei den hiesigen Schützen sorgte im Vorfeld vor allem eine Änderung: Schweizer Armeeangehörige sollten nach Ablauf der Dienstzeit ihr Sturmgewehr nicht mehr behalten dürfen. Schweizer Diplomaten intervenierten allerdings erfolgreich und konnten dafür eine Ausnahme erwirken.

Referendum angekündigt

Beruhigen liessen sich die Gemüter damit aber nur teilweise. Der Nationalrat hat in der Frühlingssession eine Motion angenommen, die verlangt, Schützinnen und Schützen in der Schweiz sollten durch die Verschärfung des EU-Waffenrechts bei ihrem Hobby nicht eingeschränkt werden.

Im Visier hatte Motionär und Schütze Werner Salzmann (SVP/BE) vor allem die Bestimmung, wonach künftig nur noch eine Waffe besitzen darf, wer regelmässig an Wettkämpfen teilnimmt und Mitglied eines Schiesssportvereins ist. Sommaruga äusserte sich am Donnerstag nicht zu dieser Bestimmung.

Der Schweizer Schiesssportverband (SSV), der Verein für eine sichere Schweiz "Pro Tell" und die Interessensgemeinschaft Schiessen drohen bereits mit dem Referendum, wenn die Schweiz die EU-Regeln übernimmt. Tut sie dies allerdings nicht, droht ihr der Schengen-Ausschluss. (sda)