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Schweiz [News Service]

Fahndung in den Genen: Trotz Kritik hält Bundesrat an erweiterten Methoden für Ermittlungen fest

Bei einem Mord sollen Ermittler in Zukunft mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen dürfen. Der Bundesrat will die gesetzlichen Grundlagen dazu anpassen. Die Revision ist umstritten.
Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat erreichen, dass mehr Verbrechen aufgeklärt werden. (Symbolbild) (Keystone)

(rwa) Die heutige Praxis ist klar: Werden an einem Tatort Blut, Haare oder Sperma gefunden, dürfen Ermittler nur das Geschlecht der Person herauslesen und im Informationssystem prüfen, ob die Spur einen Treffer liefert. Theoretisch könnte mittels der sogenannten Phänotypisierung jedoch viel mehr über das Äussere eines Täters aus dem Erbgut herausgelesen werden. Unsere DNA liefert etwa auch Informationen dazu, wie alt wir sind oder welche Haar-, Haut- oder Augenfarbe wir haben.

Der Bundesrat will diese Informationen künftig für die Aufklärung schwerer Verbrechen wie Morde oder Vergewaltigungen nutzen. Er hat am Freitag die Botschaft zur Revision des DNA-Profil-Gesetzes verabschiedet. Es sei ein «weiteres Puzzleteil für die Ermittlungsarbeit», erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien.

Massiver Eingriff in Grundrechte

Der Bundesrat setzt damit eine Motion des dieses Jahr verstorbenen Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali um. Auslöser für den Vorstoss war die brutale Vergewaltigung einer Frau in Emmen. Trotz einer DNA-Spur und jahrelangen Ermittlungen konnte der Täter nicht gefasst werden.

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Das Instrument der Phänotypisierung wird bereits in verschiedenen Ländern genutzt, ist aber umstritten. In der Vernehmlassung waren die Vorschläge des Bundesrates kontrovers diskutiert worden. Kritisch sehen die Ausweitung vor allem SP, Grüne und GLP. Die Parteien befürchten massive Eingriffe in die Grundrechte und ein erhöhtes Risiko für Racial Profiling.

Präziseres Bild des mutmasslichen Täters

Trotz der Kritik hält der Bundesrat weitgehend an seinem Entwurf fest. Neben der Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie dem Alter soll auch die mögliche «biogeografische Herkunft» – also aus welcher Region die biologischen Vorfahren einer Person stammen – eruiert werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesrates ergibt sich dadurch ein präziseres Bild des mutmasslichen Täters.

Bundesrätin Keller-Sutter verteidigte die Revision vor den Medien. Damit könnten Unbeteiligte rascher entlastet werden. Auch könne es dazu führen, dass die Polizei von einer falschen Spur wegkomme. Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), sieht keine Gefahr für Racial Profiling – «eher im Gegenteil». Augenzeugen würden Täter meistens «grösser» und «dunkler» einschätzen als diese in Wahrheit seien.

Nicht alles erlaubt, was möglich ist

Im Gesetz werden die Merkmale abschliessend definiert. Für die Zulassung anderer Merkmale ist eine Gesetzesänderung notwendig. Die zusätzlichen Informationen dürfen nur für Ermittlungen in einem konkreten Fall verwendet und nicht in der DNA-Datenbank gespeichert werden. «Das Gesetz erlaubt nicht alles, was möglich ist», versicherte Keller-Sutter.

Anwendung finden soll es nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen. Konkret: Bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bestraft werden – wie etwa Mord oder Vergewaltigung. Die Phänotypisierung muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, aber nicht von einem Zwangsmassnahmengericht – wie in der Vernehmlassung gefordert wurde.

Explizit im Gesetz geregelt wird neu zudem der sogenannte Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug. Meldet die DNA-Datenbank keinen Treffer und sind alle Ergebnisse erfolglos geblieben, kann eine erweitere Suche durchgeführt werden. Dabei wird geschaut, ob das DNA-Profil einer mit dem Täter verwandten Person zugeschrieben wird.