(wap) Eine Impfpflicht sei ethisch nicht vertretbar, Einschränkungen für Personen ohne Impfschutz nur unter Umständen zulässig: Zu diesem Schluss kommt die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK). Impfobligatorien seien grundsätzlich abzulehnen, schreibt die NEK in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung: Sowohl für die generelle Bevölkerung als auch für bestimmte Personengruppen wie etwa das Pflegepersonal. Solange nicht erwiesen sei, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend seien, sei eine Impfung nur ein Selbstschutz. Diesen zu verordnen, «wäre paternalistisch und nicht zu rechtfertigen», so die NEK.
Sollte klar werden, dass Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, wäre es komplizierter. Allerdings müssten auch dann alle wirksamen Methoden ausgeschöpft sein, bevor ein Obligatorium ausgesprochen werde, schreibt die NEK. Möglich sei unter diesen Umständen aber, dass gewisse Bestimmungen für «einzelne Aktivitäten des täglichen Lebens» aufgehoben würden, wenn die betroffene Person einen Impfnachweis vorlegen könne, dies unter der Bedingung, dass alle Personen gleichermassen Zugang zur Impfung hätten. Konkret empfiehlt die NEK, die Quarantänepflicht und die Obergrenze für Gruppengrössen für Geimpfte aufzuheben. Auch könne es «mitunter legitim» sein, wenn Fluggesellschaften für längere Flüge einen Impfnachweis verlangten.
Nicht diskriminiert werden sollten Ungeimpfte nach Ansicht der NEK bei kulturellen Anlässen und Sportveranstaltungen, da bei diesen mit Maskenpflicht und Abstandsregeln Sicherheit geschaffen werden könne. Dasselbe gelte für den öffentlichen Verkehr. Bei der Diskriminierung müsse stets sichergestellt werden, «dass grundlegende Rechte trotz allfälliger ungleicher Behandlung für alle gewahrt bleiben und es allen Menschen möglich ist, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen», so die NEK.