Mitte Mai war sich das Parlament einig: Richter sollen Medienberichte einfacher vorsorglich stoppen können. Dazu benötigt es eine kleine Änderung in der Zivilprozessordnung: Für eine so genannte superprovisorische Massnahme muss die Berichterstattung neu nur noch einen «schweren Nachteil» verursachen statt einen «besonders schweren». Dies wurde von Kritikern als «Maulkorb-Artikel» bezeichnet.
In einem nächsten Schritt sprach sich der Nationalrat dafür aus, bei den Gerichten einen Pikettdienst einzuführen. Der Bundesrat soll damit gerade bei Persönlichkeitsverletzungen den Zugang zu den Gerichten und vor allem zu superprovisorischen Massnahmen sicherstellen – auch ausserhalb der Geschäftszeiten.
Ständerat will Prüfbericht abwarten
Der Ständerat lehnte die Motion am Dienstag jedoch stillschweigend ab. Sie ist damit erledigt. Er verwies auf ein Postulat zum gleichen Thema, das der Nationalrat im Sommer zusammen mit der Motion überwiesen hat. Diesen Postulatsbericht will der Ständerat nun abwarten, wie Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) sagte. «Es ist nicht zielführend, dem Bundesrat jetzt schon einen Auftrag zu erteilen, wenn er bereits an einer Auslegeordnung ist.»
Auch der Bundesrat sprach sich mit Verweis auf das Postulat gegen die Motion aus. Er sieht zwar die Problematik, für die Lösung müssten jedoch «verschiedene komplexe Fragen» geklärt werden. Auch müssten verschiedene Faktoren berücksichtigt und unterschiedliche Akteure miteinbezogen werden. Der Bundesrat hofft, mit einer gründlichen Analyse der rechtlichen Probleme und der Konsultation der Betroffenen «angemessene und potenziell für alle akzeptable Lösungen» zu finden. Auf dieser könnten dann die notwendigen Gesetzesänderungen aufbauen.
Der Pikett-Vorstoss stammt von der Rechtskommission des Nationalrats. Diese begründet ihn damit, dass der vorsorgliche Rechtsschutz ins Leere laufe, wenn nicht innert kürzester Zeit superprovisorische Massnahmen erwirkt werden können. Ein Problem, das mit den neuen und elektronischen Medien in den Fokus rückt. (abi/rwa)