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Schweiz [News Service]

Entgangene Einnahmen: Spitäler spüren nach Behandlungsverbot keinen Aufholeffekt

Die Coronakrise hat den Schweizer Spitäler Einnahmeausfälle und einen Mehraufwand in Milliardenhöhe beschert. Anders als erhofft blieben die erhofften Aufholeffekte aus. Darum pochen sie nun auf Ersatzzahlungen.
Nach dem Behandlungsverbot im Lockdown spüren die Spitäler keinen Aufholeffekt und pochen darum nun auf Ersatzzahlungen. (Symbolbild) (Jean-Christophe Bott / Keystone)
Bild: JEAN-CHRISTOPHE BOTT (KEYSTONE)

(mg/sat) Es sind erneut happige Zahlen, welche der Verband der öffentlichen und privaten Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen (H+) am Freitag vorlegte. So rechnen die Gesundheitsinstitutionen in der Schweiz aufgrund der Coronakrise auch in einer zweiten Schätzung des Vereins SpitalBenchmark und PwC Schweiz mit Einnahmeausfällen und Mehrkosten bis Ende Jahr aufgrund der Coronapandemie in der Höhe von insgesamt 1.7 und 2.6 Milliarden Franken. In einer ersten H+-Umfrage im Mai waren die Ausfälle und Mehrkosten bis Ende Jahr noch minim höher geschätzt worden.

H+ schreibt denn auch, dass die erwarteten Aufholeffekte nach der Lockdown-Phase im März und April bis Ende Juni nicht erkennbar seien. «Für den finanziellen Schaden in der Höhe von bis zu 2,6 Milliarden Franken muss eine Kompensation gefunden werden», fordert darum der nationale Spitalverband. Und H+-Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer lässt sich in der Mitteilung wie folgt zitieren: «Es braucht eine sofortige, adäquate und spitalbezogene Finanzierungsregelung, welche die jeweiligen Beteiligungen von Bund, Kantonen und Versicherern festlegt.»

Keine nationalen Spitalschliessungen bei zweiter Welle

Als ersten Schritt ruft Bütikofer deshalb alle Akteure auf, am kommenden Montag an einem Treffen «tragfähige und adäquate Lösungen zu erarbeiten». Ihr Verband habe einen Vorschlag erarbeitet, wie die Mehrkosten und Ertragsausfälle transparent ausgewiesen werden könnten.

Im Hinblick auf eine zweite Covid-19-Welle erachtet es der nationale Spitalverband zudem als sinnvoll, den Zeitpunkt eines strikten Behandlungsverbots den Kantonsregierungen zu überlassen. Zudem sollten Spitäler und Kliniken nicht dazu zu verpflichten werden, innerhalb kurzer Zeit auf Pandemie-Modus umzustellen.