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Schweiz

Dubiose Vermittler: Bundesrat plant Verbot von telefonischer Kontaktaufnahme

Der Bundesrat will unerwünschten Telefonanrufen von Krankenkassenvermittlern einen Riegel schieben. Er schlägt deshalb verbindliche Regeln für Vermittlertätigkeiten vor, auch weil sich die Branche nicht an ihre eigenen Vorgaben hielt.
Der Bundesrat fordert verbindliche Regeln für Vermittler von Krankenversicherungen. (Keystone)

(rwa) Unerwünschte Telefonanrufe sind für die Bevölkerung ein grosses Ärgernis. Die teilweise überhöhten Provisionen für Vermittler sorgen in der Politik seit Jahren für rote Köpfe. Das Parlament überliess es dabei zuerst den Versicherern, eine branchenweite Vereinbarung abzuschliessen. Weil sich aber nicht alle daran hielten, wandten sich die Räte an den Bundesrat.

Am Mittwoch hat er nun eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die ihm die Kompetenz einräumt, die Vereinbarung zwischen den Versicherern zur Vermittlungstätigkeit für die obligatorische Krankenversicherung wie auch für die Zusatzversicherung allgemein verbindlich zu erklären. Heute gelten die festgelegten Regeln nur für jene Versicherer als verbindlich, die sie unterzeichnen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung schreibt.

Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht vor, dass der telefonische Erstkontakt – im Fachjargon Kaltakquise – verboten wird. Auch begrenzt der Bundesrat die Vergütung der Vermittler. Die Höhe bleibt Sache der Branche. Dem Kunden muss zudem ein Gesprächsprotokoll vorgelegt werden, das dieser unterzeichnet. Bei Nichteinhaltung sind nach dem Willen des Bundesrates Sanktionen vorgesehen. Im erläuterten Bericht ist von Bussen bis zu 500'000 Franken die Rede.