(dpo) Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes (SGB-FFS) hat 2020 insgesamt 108 Fälle von Diskriminierung festgestellt. Im Durchschnitt sind das zwei Fälle pro Woche, wie der Gehörlosenbund in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Damit bleiben die Fälle etwa gleich hoch wie im Jahr 2019, als der SGB-FFS laut eigenen Angaben 106 Fälle von Diskriminierungen in seinem Jahresbericht verzeichnete.
Im vergangenen Jahr hätten die Fälle vor allem im Bereich der beruflichen Weiterbildung zugenommen. So verweigere die Invalidenversicherung oft, die Kosten für Dolmetscher zu übernehmen, wie der Gehörlosenbund mitteilt. «Die Situation ist stossend», lässt sich Harry Witzthum, Geschäftsführer des SGB-FFS zitieren. «Obwohl Gesetze bestehen, werden sie nicht umgesetzt.»
Generell seien Gehörlose weiterhin mit Diskriminierung im Bewerbungsverfahren konfrontiert und müssten oft dafür kämpfen, dass sie die nötige Unterstützung erhalten, heisst es. Der Gehörlosenbund fordert deshalb vom Bund und den Kantonen, dass sie sich «dringlich» für die Wahrung der Rechte der Gehörlosen einsetzen. Die bereits bestehenden Gesetze müssten nun wirkungsvoll umgesetzt werden, heisst es.