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Alkoholverkauf

Die Jugend kommt weiterhin leicht an Alkohol

Für Jugendliche ist es immer noch relativ einfach, Alkohol zu kaufen. 2016 wurden bei jedem dritten Testkauf Bier, Wein oder Spirituosen an Minderjährige verkauft. Vor allem in Bars, an Veranstaltungen und am Kiosk wird das Alter der Kundschaft nicht immer überprüft.
Am besten schneiden die Tankstellen-Shops ab: Bei nur 18 Prozent der Testkäufe konnten dort Jugendliche trotz Alterslimite Alkohol kaufen. (Symbolbild)
Bild: Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

In der Schweiz ist der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige gesetzlich verboten. Nach wie vor wird dieses Verbot aber immer wieder umgangen. Dies zeigt die Auswertung der im Jahr 2016 durchgeführten Alkohol-Testkäufe.

Insgesamt wurden 2016 schweizweit rund 8500 Alkohol-Testkäufe durchgeführt, wie die Eidg. Alkoholverwaltung am Donnerstag mitteilte. Dabei wurden in 32 Prozent aller Fälle alkoholische Getränke verkauft, obwohl die Testkäuferinnen und -käufer die gesetzliche Alterslimite dafür nicht erfüllten.

Dies entspricht einer Zunahme von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Alkoholverwaltung weist jedoch darauf hin, dass der Anstieg der verbotenen Verkäufe hauptsächlich auf die veränderte Zusammensetzung der Testkäufe zurückzuführen sein dürfte.

Im vergangenen Jahr wurden vermehrt Testkäufe an Orten durchgeführt, wo seit jeher mehr illegale Verkäufe erfolgen. So etwa in Bars (54 Prozent illegaler Alkoholverkauf), an Veranstaltungen und Festen (44 Prozent) sowie in Kiosken (43 Prozent).

Demgegenüber liegt die Missbrauchsrate an anderen Verkaufsstellen tiefer - so etwa bei Take-Aways (32 Prozent illegaler Alkoholverkauf), Grossverteilern (33 Prozent) oder Detailhändlern (35 Prozent). Weiterhin mit Abstand am besten schneiden die Tankstellen-Shops (18 Prozent) ab.

Die Auswertung der Testergebnisse zeigt zudem: Je älter die Käuferinnen und Käufer sind, desto höher ist der Anteil der rechtswidrigen Verkäufe alkoholischer Getränke. Während der Anteil bei der Gruppe der 13-Jährigen bei 13 Prozent liegt, ist er bei jener der 17-Jährigen mit 42 Prozent mehr als dreimal so hoch.

Prävention

Testkäufe dienen in erster Linie der Prävention, indem das Personal für das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken an Minderjährige sensibilisiert wird.

Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufspersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren.

Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot durchzusetzen. (sda)