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Altersvorsorge

Die AHV feiert den Siebzigsten

Am 6. Juli 1947 haben die Stimmberechtigten mit deutlichem Mehr Ja gesagt zur AHV. 70 Jahre nach dem Jahrhundertereignis steht das grösste Sozialwerk der Schweiz erneut vor einer wichtigen Weichenstellung.
Vor 70 Jahren, am 6. Juli 1947, stimmten die Schweizer Stimmberechtigten mit überwältigendem Mehr für die Einführung der staatliche Altersvorsorge. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Mit dem Urnengang kurz nach dem Zweiten Weltkrieg endete ein fast fünfzigjähriges Tauziehen. Forderungen nach einer staatlichen Altersvorsorge waren im späten 19. Jahrhundert laut geworden - als Folge der sozialen Probleme durch die industrielle Revolution. Sie gehörten auch zu den Postulaten des Landesgeneralstreiks von 1918.

Auf halbem Wege steckengeblieben

Die Not während des Ersten Weltkrieges gab den Befürwortern Auftrieb. Am 6. Dezember 1925 stimmten Volk und Stände einem Verfassungsartikel zu, der es dem Bund erlaubte, eine Alters- und Hinterlassenenversicherung einzuführen. Diese sollte unter anderem aus der Alkohol- und Tabaksteuer finanziert werden.

Das erste Ausführungsgesetz, die "Lex Schulthess", scheiterte indes 1931 in einer Referendumsabstimmung. Offensichtlich misstrauten die Stimmbürger dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodus und befürchteten eine aufgeblähte Bürokratie. In den folgenden Krisenjahren wurde es vorübergehend still um die AHV.

Zurück auf der politischen Agenda

Neuen Auftrieb erhielt die Idee durch das "Wir-Gefühl" während des Zweiten Weltkrieges. Als wegbereitend erwies sich die 1940 eingeführte Erwerbsersatzordnung (EO) für Soldaten.

1944 kündigte Bundesrat Walther Stampfli in einer Neujahrsansprache die rasche Gründung einer staatlichen Altersvorsorge an. Er liess eine AHV-Vorlage ausarbeiten, welche die Strukturen und die Finanzierung mittels Lohnabzügen von der EO übernahm. Ende 1946 stimmte die Bundesversammlung dem Gesetz zu.

Widerstand kam von rechten Wirtschaftskreisen, von Westschweizer Föderalisten und Teilen der Katholisch-Konservativen, die das soziale Sicherheitsnetz der Familie überlassen wollten. Sie ergriffen das Referendum, doch diesmal ohne Erfolg.

Triumphaler Sieg

Am 6. Juli 1947 stimmte das Volk bei einer Beteiligung von 79,7 Prozent dem Bundesgesetz über die AHV mit 80 Prozent Ja zu. Als einziger Stand votierte Obwalden mit Nein.

Dass die AHV im ganzen Land, in allen Schichten, breit abgestützt war, zeigen die Pressereaktionen auf die Abstimmung. Nicht nur die sozialdemokratische "Berner Tagwacht" jubelte von einem "triumphalen Sieg", auch die "Neue Zürcher Zeitung" sprach von einem "guten Tag für die Demokratie".

Das AHV-Gesetz trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Schon bald konnten die Briefträger die ersten Renten in Höhe von 40 bis 70 Franken auszahlen.

Grundzüge unverändert

In ihrer bald 70-jährigen Geschichte wurde die AHV zehn Mal revidiert. Ihre Grundzüge blieben jedoch unverändert. Als obligatorische Volksversicherung umfasst sie die gesamte Bevölkerung, die eine grosse Solidar- und Risikogemeinschaft bildet. Sie dient der Sicherung des Existenzminimums und bildet neben der beruflichen und der privaten Vorsorge die staatliche Stütze im "Dreisäulenprinzip".

Gemäss dem "Umlageverfahren" finanziert die erwerbstätige Generation die Renten für die Pensionierten. In den Jahren der Hochkonjunktur und des Geburtenüberschusses kamen beträchtliche Überschüsse zusammen. Mit der Wirtschaftsrezession und dem Geburtenrückgang bei gleichzeitiger Zunahme der Zahl der Rentner geriet die finanzielle Stabilität des Sozialwerks indes in Gefahr.

Sparmassnahmen im Fokus

Seit dem Jahr 2000 stehen deshalb Sparmassnahmen im Zentrum der zeitweilig erbittert geführten Debatten. 2004 scheiterten die Sanierungsvorschläge im Rahmen der 11. Revision an der Urne und 2010 im Parlament. Mit dem Projekt "Altersvorsorge 2020", das eine kombinierte Reform der ersten und der zweiten Säule vorsieht, kommt das Thema am kommenden 24. September erneut zur Abstimmung.

Wichtigste Elemente der Rentenreform sind die Anhebung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre, die Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6,0 Prozent und die Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner um 70 Franken als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes. (sda)