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Abstimmung

Deutliches Ja: Im Tessin wird die Gebärdensprache offiziell anerkannt

Im Tessin hat das Stimmvolk mit grosser Mehrheit entschieden: Die Gebärdensprache wird rechtlich anerkannt. Der Gehörlosenbund zeigt sich erfreut.

Der Schweizerische Gehörlosenbund strebt weiter eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen an. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Es ist ein deutliches Verdikt: Mit 86,2 Prozent hat die Tessiner Stimmbevölkerung Ja zu einem neuen Artikel in der Kantonsverfassung gesagt. Darin wird die Gebärdensprache offiziell anerkannt. Von einem «Freudentag» schreibt der Schweizerische Gehörenlosenbund in einer Mitteilung vom Sonntag. So sei ihre Sprache nun im Tessin rechtlich anerkannt. Das sei gerade im Hinblick auf die Chancengleichheit ein wichtiger Schritt.

Damit ist Tessin nach Genf und Zürich der dritte Kanton, der diesen Weg wählt. Auch auf Bundesebene laufen derzeit entsprechende Bestrebungen. Im Nationalrat wurde im Sommer ein entsprechender Vorstoss überwiesen Auch der Bundesrat hat sich kürzlich zur Thematik geäussert. Die Regierung findet weiterhin eine rechtliche Anerkennung «nicht zwingend». Stattdessen liessen sich die bestehenden Ansätze im Sinn einer «tatsächlichen Anerkennung» der Sprache und Kultur der Gehörlosen weiterentwickeln und stärker sichtbar machen. Ein geeigneter Rahmen dafür sei etwa die Behindertenpolitik des Bundesrats.

In der Schweiz leben rund 10’000 Menschen, die von Geburt an gehörlos sind. Viele von ihnen benutzen eine der drei einheimischen Gebärdensprachen: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue des signes française und die Lingua italiana dei segni. Doch die Gebärdensprache ist hierzulande weder auf Verfassungs- noch auf Gesetzesebene ausdrücklich verankert, im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten. (mg/dpo)