(mg) «Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Entwicklung und nach einer sorgfältigen Interessenabwägung hat sich auch der Kanton Solothurn deshalb entschieden, die Maskenpflicht auszudehnen», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. Konkret bedeute dies, dass in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einkaufsläden das Tragen einer Gesichtsmaske für sämtliche Personen obligatorisch sei. Das gelte auch für allgemeine Besucherpassagen von Einkaufszentren.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Ebenfalls maskenfrei einkaufen kann man in Einkaufsläden, bei denen sich die Kundinnen und Kunden ausschliesslich im Freien aufhalten. Dazu gehören etwa Wochenmärkte. Weitere Ausnahmen gelten in Dienstleistungsbetriebe. So muss man etwa in der Post, bei der Bank oder in Reisebüro keine Schutzmaske tragen. In mehreren Kantonen gilt bereits eine solche Maskenpflicht. Im Kanton Zürich wurde sie am Donnerstag eingeführt.