(dpo) Insgesamt werden die Mietzinse bei über 1200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst, wie die SBB am Dienstag schreibt. Vom Mietzinserlass profitieren in erster Linie Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Zudem zahlen Geschäfte, die nicht schliessen mussten, während des Lockdowns weniger Miete. Die Höhe der Reduktionen werde anhand der Umsatzrückgänge definiert.
Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen. Mit dieser Regelung wolle die SBB ihre Geschäftsmieterinnen und -mieter unterstützen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen. Die Geschäfte werden in den kommenden Tagen von der SBB kontaktiert und müssten keine Mietzinsreduktion beantragen.