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Arbeitsmarkt

Bundesrat will keine Löhne in Inseraten für Bundesstellen

Schon im Stelleninserat steht, was für ein Lohn die Bewerberin oder den Bewerber erwartet. Immer mehr Firmen sorgen so für Lohntransparenz. Kein Thema ist das derzeit für den Bundesrat. 

Soll bereits im Stelleninserat eine Lohnbandbreite stehen? Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. 
Bild: Corinne Glanzmann 

Die Post testet es, die Swisscom auch und in einigen Regionen der Welt ist es sogar Pflicht : Die Rede ist von Lohntransparenz bereits in der Stellenausschreibung. Mit dieser Massnahmen erhoffen sich Fachleute, dass Lohndiskriminierung verhindert werden kann. So soll sichergestellt werden, dass Frauen und Männer den gleichen Lohn erhalten und für die gleiche Arbeit alle Angestellten den selben Lohn erhalten.

Das will Min Li Marti (SP/ZH) auch beim Bund einführen . Sie forderte in einer Motion, dass «bei allen Stellenausschreibungen für Stellen beim Bund oder bei bundesnahen Betrieben der zu erwartende Lohn beziehungsweise die Lohnbandbreite» anzugeben ist. Der Bund habe als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Zudem seien «als ungerecht empfundene Löhne oder Lohnsysteme ein Grund für Unzufriedenheit am Arbeitsplatz», so Marti.

Würde falsche Erwartungen wecken

Beim Bundesrat beisst sie mit ihrer Forderung auf Granit. «Die Kommunikation des Salärs im Stelleninserat, zum Beispiel über die Angabe der Lohnklasse, kann missverständlich sein, zumal diese einzig den Ziellohn nennt», schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Diesen «Ziellohn» erreiche eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer «im Regelfall erst nach mehreren Erfahrungsjahren und mit guten Leistungen». Etwas weniger umständlich formuliert: Eine Publikation würde falsche Erwartungen wecken.

Bei internen Stellenausschreibungen ist der Bund dagegen schon einen Schritt weiter. Da wird die jeweilige Lohnklasse genannt, in der ein erfolgreicher Bewerber landet. «Im internen Markt ist das Lohnsystem und die Bedeutung des Lohnes als ein Element im gesamten Vergütungspaket bekannt», schreibt der Bundesrat.

«Der Lohn ist nur ein Teil der Attraktivität»

Eine generelle Absage an zumindest ein bisschen mehr Lohntransparenz will der Bundesrat dann aber doch nicht erteilen. Das Finanzdepartement prüfe derzeit im Rahmen einer laufenden, generellen Optimierung am Lohnsystem, ob «zusätzliche Informationen bezüglich der Löhne auch externen Bewerbenden zur Verfügung gestellt werden.» Der Lohn, schickt sich der Bundesrat aber sofort an zu sagen, sei sowieso «nur eine von verschiedenen Komponenten, welche die Attraktivität einer Stelle bestimmen.»

Gar nichts wissen will die Regierung dagegen, dass er bundesnahen Betrieben vorschreibt, die Löhne in Inseraten zu veröffentlichen. Das obliege dem Bundesrat gar nicht, diese Firmen seien frei in der «Ausgestaltung und Kommunikation der Lohnsysteme». Und sowieso ganz generell möchte der Bundesrat die Motion von Marti abgelehnt haben.

Ob die Nationalräte und Nationalrätinnen der Regierung diesen Gefallen tun, wird sich an einer der nächsten Sessionen zeigen. Dort ist der Lohn übrigens vorbildlich transparent: 2022 verdienten die Vertreterinnen und Vertreter der grossen Kammer durchschnittlich rund 130’000 Franken als Lohn und Spesen.