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Schweiz

Bundesrat will Bestimmungen für Preisvergleiche nicht ändern

Die geltenden Vorschriften über irreführende Preisvergleiche hätten sich bewährt, findet der Bundesrat. Er will die Verordnung über die Preisbekanntgabe deshalb nicht ändern.
Vergleichspreise dürfen nur für maximal zwei Monate nach der Preisänderung herangezogen werden. 



(Sandra Ardizzone)

(agl) Der Bundesrat habe die verschiedene Varianten für einfachere und flexiblere Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe geprüft, heisst es in einer Medienmitteilung des Wirtschaftsdepartements. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er aber beschlossen, die Verordnung nicht zu ändern.

Diese sieht vor, dass Vergleichspreise, zum Beispiel die Kosten vor einer Aktion in einer Werbung, nur halb so lange angezeigt werden dürfen, wie das Produkt tatsächlich zu diesem Preis verkauft wurde. Die maximale Zeit für Vergleichspreise beträgt zwei Monate.

Diese Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt, findet der Bundesrat. Sie seien klar formuliert und einfach anwendbar. «Sie gewährleisten Preistransparenz und verhindern eine Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten», heisst es weiter. Eine Änderung der Verordnung würde Kosten und Rechtsunsicherheit verursachen.

Ohne Fristen obliege der Entscheid vermehrt den Gerichten, ob ein bestimmter Preisvergleich irreführend sei. Auch die zeitliche Ausdehnung von Preisvergleichsfristen sei fragwürdig, argumentiert der Bundesrat. «Denn ein Vergleichspreis verliert mit wachsender Zeitdauer an Aussagekraft und die Irreführungsgefahr nimmt zu.»