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Umweltschutz

Bundesrat verpflichtet grosse Konzerne ab 2024 zu Klimabericht

Der Bundesrat nimmt grosse Schweizer Firmen beim Klimaschutz in die Pflicht. Ab 2024 müssen sie offenlegen, wie ihre Geschäfte das Klima und die Umwelt beeinflussen. Für den WWF bleibt die Verordnung indes zu vage. 

Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Franken Umsatz werden verpflichtet, über Klimabelange Bericht zu erstatten. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Ab übernächstem Jahr gilt es für grosse Konzerne in der Schweiz Ernst: Sie müssen Transparenz schaffen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Verordnung zur Klimaberichterstattung auf 2024 in Kraft gesetzt. Diese lange Vorlaufzeit soll den Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung einräumen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in einer Mitteilung betont.

Verbindlich wird die Klimaberichterstattung künftig für Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mindestens 20 Millionen Franken Bilanzsumme oder 40 Millionen Franken Umsatz. Diese Eckwerte stiessen auch in der Vernehmlassung weitgehend auf Zustimmung.

Vergleichbar, aussagekräftig und transparent

Konkret müssen Konzerne im Bericht das finanzielle Risiko aufzeigen, das sie durch klimarelevante Tätigkeiten eingehen. Offengelegt werden soll auch, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat. Unternehmen sind zudem verpflichtet, Reduktionsziele für ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zu setzen.

Ziel der Mindestanforderungen ist es, dass die Berichterstattungen aussagekräftig, vergleichbar und sofern möglich vorwärtsschauend und szenarienbasiert sind. Heute fehlen in der Schweiz klare, vergleichbare Offenlegungen im Klimabereich. Damit setzt der Bund die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) um.

WWF will Berichterstattungspflicht ausweiten

Für den WWF Schweiz macht der Bundesrat einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings handle es sich um einen «Babyschritt», wie die Umweltschutzorganisation in einer Stellungnahme schreibt. Nach Ansicht von Stephan Kellenberger bleibe die Verordnung zu vage. «Der Verordnung fehlen klare Vorgaben zum Zeithorizont der CO 2 -Ziele und zu Treibhausgasemissionen», lässt sich der WWF-Experte für nachhaltige Finanzwirtschaft zitieren.

Zudem bleibe der konkrete Inhalt der Transitionspläne «nebulös». Die Umweltschutzorganisation fordert, dass
die rechtlichen Grundlagen für die Berichterstattungspflicht auf weitere Umweltbelange wie Biodiversität und Wasser ausgeweitet werden.

Darüber hinaus müsse die unabhängige Überprüfung der Berichterstattung obligatorisch sein. Schliesslich soll die Schweiz die Berichterstattungspflichten an die geplante EU-Regulierung anpassen, welche deutliche Verschärfungen vorsehe. (rwa/dpo)