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Unternehmenssteuerreform

Bundesrat bremst Gewinnsteuersenkung

Die Kantone sollen bei der Neuauflage der Unternehmenssteuerreform etwas weniger Geld vom Bund erhalten als ursprünglich vorgesehen. Der Bundesrat will ihnen einen Anteil von 20,5 Prozent an der direkten Bundessteuer zugestehen.
Finanzminister Ueli Maurer (rechts) und Vertreter der Kantone präsentierten letzte Woche ihre Pläne für eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III. Der Bundesrat ist ihnen nur teilweise gefolgt. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

In der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III war eine Erhöhung von 17 Prozent auf 21,2 Prozent vorgesehen gewesen. Das hätte den Kantonen jährlich rund eine Milliarde Franken mehr in die Kassen gespült. Das Steuerungsorgan aus Vertretern von Bund und Kantonen, das letzte Woche die Eckwerte des Nachfolgeprojekts "Steuervorlage 17" präsentierte, wollte dabei bleiben.

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, den Anteil zu reduzieren. Die Kantone erhielten so noch rund 800 Millionen Franken zusätzlich. Die übrigen Vorschläge des Steuerungsorgans will der Bundesrat in die Vernehmlassungsvorlage übernehmen, die im September vorliegen soll, wie es in einer Mitteilung heisst.

Zu den Eckpunkten gehören eine höhere Dividendenbesteuerung als Gegenfinanzierung, die soziale Abfederung in Form von höheren Kinderzulagen, die Streichung der umstrittenen zinsbereinigten Gewinnsteuer und die ausdrückliche Berücksichtigung von Städten und Gemeinden. Aus der gescheiterten Vorlage werden auch die Patentbox und die Forschungsabzüge übernommen.

Sinn und Zweck der Reform bleibt die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Tiefere kantonale Gewinnsteuern sollen sie trotzdem in der Schweiz halten. Mit einem kleineren Anteil an der direkten Bundessteuer hätten die Kantone jedoch weniger Spielraum für Steuersenkungen.

Die Botschaft zur Steuervorlage will der Bundesrat im nächsten Frühjahr verabschieden. Gleichzeitig will er dem Parlament die Reform der Ehegattenbesteuerung vorlegen. Bei der Abschaffung der Heiratsstrafe setzt der Bundesrat auf die "alternative Steuerberechnung". Künftig soll die Steuerbehörde bei Ehepaaren zwei Berechnungen vornehmen, wobei der günstigere Betrag in Rechnung gestellt würde.

Die Kosten dieser Reform belaufen sich ebenfalls auf rund eine Milliarde Franken. Aus finanzpolitischen Gründen erwägt der Bundesrat, die Vorlagen zu etappieren. Einen Entscheid über den Fahrplan will er ebenfalls im nächsten Frühjahr fällen. In seiner steuerpolitischen Reformagenda habe aber die Steuervorlage 17 Priorität, hält er in der Mitteilung fest. (sda)