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Schweiz [News Service]

Bundesgericht verlangt weitere Untersuchung zum Bergsturz von Bondo

Die Bündner Staatsanwaltschaft habe den Fall zu früh zu den Akten gelegt, befindet das Bundesgericht. Es geht um die Verantwortung für den Tod von acht Wanderern, die beim Bergsturz ums Leben kamen.
Val Bondasca nach dem Bergsturz: Die Gemeinde hatte schon eine Woche vorher gewarnt.   (Keystone)

(wap) Acht Wanderer verschwanden am 23. August 2017 für immer, als sie im Val Bondasca von einem Bergsturz überrascht wurden. Die Frage, ob die Wanderwege durch das Tal vorgängig hätten gesperrt werden müssen, beschäftigt seither die Justiz. Die Gemeinde Bregaglia, zu der auch das Dorf Bondo gehört, hatte schon am 14. August mit Warnschildern vor dem Bergsturz gewarnt. Dennoch blieben die Zustiegswege zu den beiden SAC-Hütten im Gebiet offen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden hatte 2019 ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Niemand habe das Unglück vorhersehen können, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss und stützte sich auf einen Bericht des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren (AWN). Die Angehörigen der Verschütteten wollten dies nicht akzeptieren und zogen den Fall vor das Bundesgericht weiter.

Wurde die Ausstandspflicht verletzt?

Dieses verlangt nun von der Bündner Staatsanwaltschaft in einem am 1. Februar gefällten Urteil weitere Abklärungen. Konkret geht es um das Gutachten des AWN. Die Staatsanwaltschaft hätte vertieft abklären müssen, ob bei dem Bericht die Ausstandspflicht verletzt worden sei. Denn beim Bericht hätten mehrere Personen mitgewirkt, «die als Beschuldigte im vorliegenden Verfahren in Frage kommen», heisst es im Urteil.

Dass die Staatsanwaltschaft den Bericht angefordert habe, zeige, dass sie auf externes Expertenwissen angewiesen sei. Der Bericht des AWN sei damit nicht einfach ein Beamtenbericht, sondern ein Sachverständigengutachten. «Es ist daher eingehender zu prüfen, ob auf den Bericht des AWN ohne Weiteres abgestellt werden kann», so das Verdikt des Bundesgerichts. Die Staatsanwaltschaft müsse dies nun nachholen.