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Bundesanwaltschaft will nicht ermitteln

Die Bundesanwaltschaft hält sich im Fall PostAuto nicht für zuständig. Ihrer Meinung nach fallen die mutmasslichen Taten unter das Verwaltungsstrafrecht und müssen vom Bundesamt für Verkehr beurteilt werden. Dieses hatte die Strafanzeige gegen PostAuto eingereicht.
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Bild: Keystone