Um Abhilfe zu schaffen, seien das Heilmittelgesetz und die Bestimmungen über das geistige Eigentum angepasst worden, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag mit. Damit solle ein Anreiz für die Pharmaindustrie geschaffen werden, mehr Kinderarzneimittel zu entwickeln.
Am 1. Januar 2018 tritt die entsprechende Bestimmung in Kraft, welche die Medikamentenbehandlungen von jungen Patientinnen und Patienten sicherer machen soll.
Ein Verzeichnis steht ab diesem Zeitpunkt auf Deutsch, Französisch und Englisch zur Verfügung. Es umfasse rund 100 harmonisierte Empfehlungen für 30 Wirkstoffe zur Indikation, Dosierung und Verabreichung von Arzneimitteln, so das BAG.
Zugleich haben acht Kinderkliniken sowie Experten der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie und des Schweizerischen Vereins der Amts- und Spitalapotheker den Verein SwissPedDose gegründet.
Der Verein ist sowohl Kontrollbehörde als auch für die Verwaltung des nationalen Verzeichnisses verantwortlich - der Bund unterstützt dieses mit 3,4 Millionen Franken. (sda)