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Justiz

Brian kommt frei: Obergericht Zürich hebt Sicherheitshaft auf

Das Obergericht Zürich hat angeordnet, dass der in den Medien als «Carlos» bekannt gewordene Beschuldigte in den kommenden Tagen aus der Sicherheitshaft entlassen wird.

Der Beschuldigte wurde dutzendfach wegen Gewaltdelikten verurteilt.
Bild: Keystone

Er ist der wohl berühmteste Häftling der Schweiz: der früher unter dem Alias «Carlos» bekannte Straftäter Brian. Nun kann der 27-Jährige bald das Gefängnis verlassen. Dies teilte das Zürcher Obergericht am Dienstag mit. Es hebt die sogenannte Sicherheitshaft auf. Diese sei gesetzlich streng geregelt; sie muss unter anderem verhältnismässig sein und darf nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe, wie das Gericht präzisiert.

«Im vorliegenden Fall ist eine Fortsetzung der Sicherheitshaft nicht mehr verhältnismässig, weil die bis dato erstandene Haftdauer in grosse zeitliche Nähe zu der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt ist», heisst es in der Verfügung des Obergerichts Zürich. Brian soll nun bereits in den nächsten Tagen freigelassen werden. Rechtskräftig ist der Entscheid aber noch nicht: Er kann noch vor das Bundesgericht weitergezogen werden.

Gefahr einer Überhaft

Brian befindet sich seit nunmehr fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- respektive Sicherheitshaft. Ihm wird vorgeworfen, im Strafvollzug zwischen 2017 und 2018 verschiedene Delikte begangen zu haben. In erster Instanz wurde er unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung verurteilt.

Das vom Obergericht auf über sechs Jahre angesetzte Strafmass wurde vom Bundesgericht 2021 aufgehoben, seither ist der Fall wieder bei der Zürcher Justiz hängig. Das Bundesgericht hatte erst im Mai dieses Jahres eine Beschwerde Brians gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft abgelehnt . Gleichzeitig hatte es aber auf die «ernsthafte Gefahr» einer sogenannten Überhaft hingewiesen, sprich, dass die Sicherheitshaft am Ende länger dauern könnte als die abschliessend gesprochene Freiheitsstrafe selbst.

Unmenschliche Haftbedingungen

Im Fall Brian steht aber auch die Zürcher Justiz selbst unter Kritik. Erst im März hat das Bezirksgericht Zürich den Kanton zur Zahlung einer Genugtuung in der Höhe von 1000 Franken verknurrt. Brian hatte hingegen eine Genugtuung von 40’000 Franken gefordert.

Bereits zuvor hatte das Zürcher Bezirksgericht in einem Urteil festgestellt, dass Brian zwischen dem 6. und 26. Januar 2017 im Gefängnis Pfäffikon unter Bedingungen inhaftiert gewesen sei, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Bundesverfassung (BV) verstossen hätten.

So habe Brian unter anderem nie Gelegenheit zu einem Hof- oder Spaziergang bekommen, nicht immer über eine Matratze verfügt und ausser einem Poncho keinerlei Kleidung gehabt. Vor allem aufgrund der langen Dauer von fast drei Wochen seien diese Massnahmen «objektiv klar unrechtmässig», schrieb das Zürcher Bezirksgericht.

Kritik von Seiten der UNO

Auch das Aargauer Obergericht beschäftigte sich jüngst erneut mit dem Fall Brian, als es einen Gefängnisaufseher des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen hat. Dieser hatte Brian zwei Fusstritte und zwei Faustschläge gegen den Kopf versetzt, als er 2019 von der Justizvollzugsanstalt Lenzburg wieder zurück ins Gefängnis Pöschwies verlegt wurde.

Inzwischen haben Brians Anwälte eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, da ihr Mandant Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt gewesen sei. Seine Geschichte sei eine «Geschichte eines Justiz- und Behördenversagens, strukturellen Rassismus, aggressiver Medienkampagnen und wiederholter Menschenrechtsverletzungen», so der Vorwurf.

Dieser war 2021 auch vom damaligen UNO-Sonderberichterstattung für Folter, Nils Melzer, erhoben worden . Des Weiteren kam die UNO-Expertengruppe für Menschen afrikanischer Abstammung im Januar zum Schluss, Rassendiskriminierung und Ungerechtigkeit seien in «jeder Phase dieses Falles offensichtlich» . (luk/wap)