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Urteil

Bezirksgericht Sitten verurteilt Addor

Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er habe via die sozialen Netzwerke eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder sogar verstärkt
SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor beim Verlassen des Bezirksgerichts Sitten nach der Gerichtsverhandlung am 23. Mai 2017. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Auslöser der Strafanzeige war ein Tweet sowie ein Facebook-Kommentar gewesen, den Addor am 22. August 2014 verbreitet hatte. Er schrieb darin über eine Schiesserei in einer Moschee in St. Gallen, bei der ein 51-jähriger Mann getötet worden war: "Wir wollen mehr davon!"

Der Islamische Zentralrat Schweiz hatte nach diesen Äusserungen gegen Addor Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht. Das Bezirksgericht Sitten veröffentlichte am Donnerstag nun sein schriftliches Urteil zum Prozess, der bereits im Mai stattgefunden hatte.

Darin wird der SVP-Nationalrat wegen Rassendiskriminierung zu einer auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken. Sollte er die diese nicht bezahlen, droht im eine Ersatzstrafe von zehn Tagen. Auch die Gerichts- und Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Verurteilten.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass Addor aufgrund seiner juristischen und politischen Erfahrung und seiner systematischen Stigmatisierung des Islams in den Wochen vor der Verbreitung des umstrittenen Tweets die Reaktionen, die er provoziere, hätte voraussehen müssen.

Ein durchschnittlicher Leser habe in den Kommentaren auf Addors Twitter- und Facebook-Konten zudem keine Ironie entdecken können. Vielmehr habe der SVP-Nationalrat den Eindruck erweckt, dass die Mitglieder der islamischen Religionsgemeinschaft Wesen seien, für die das Leben keinerlei Wert besitze. Mit seiner diskriminierenden Botschaft habe Addor eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder gar verstärkt. (sda)