Demnach ist es allen Personen untersagt, Patientinnen und Patienten in einem Spital zu besuchen. Die Spitaldirektion kann für einzelne Patientengruppen oder im Einzelfall Ausnahmen bewilligen, etwa für Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden und palliativen Patienten. Dabei dürfen höchstens zwei Besucher einen Patienten gleichzeitig besuchen.
In Alters- und Pflegeheimen und in Invalideneinrichtungen gilt ebenfalls ein generelles Besuchsverbot. Auch hier kann die Leitung der Institution im Einzelfall Ausnahmen bewilligen.
Die meisten Institutionen im Kanton Zürich würden in ihrem Pandemieplan ein Besuchsverbot vorsehen, heisst es in der Mitteilung. Einige davon hätten dieses bereits zur Anwendung gebracht. Die Gesundheitsdirektion lege nun einheitliche Regeln fest, die für alle Organisationen verbindlich seien. Sie entsprächen einem Konsens zwischen der Gesundheitsdirektion und den Listenspitälern.
Kapazität für 100 schwere Fälle
Am Universitätsspital Zürich USZ waren am Mittwoch drei positiv getestete Patienten und 11 Verdachtsfälle in Isolation. Insgesamt sind am Unispital 40 Betten für Covid-19-Patienten reserviert. Ausserdem verfügt es über einen Trakt mit 16 Intensivbetten. Die Bettenzahl kann bei Bedarf erweitert werden. Insgesamt könnte das USZ nach aktueller Planung etwa 100 Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen aufnehmen.
Auch beim Personal gibt es offenbar noch keine Engpässe. Stand Donnerstagnachmittag gab es weder einen Ferienstopp für die Ärzte noch für das Pflegepersonal. (sda)