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Illegale Grenzübertritte

Bei starkem Migrationsdruck: Bund soll Grenzkantone finanziell unterstützen

Bei einer starken Zunahme der Migration soll der Bund betroffenen Kantonen auch finanziell zu Hilfe eilen können. Im Nationalrat kommt das gut an.

Das Tessin war schon immer stärker von der Migration betroffen als andere Kantone.
Bild: Keystone

Auslöser für die Reform war der Sommer 2016. Damals registrierte alleine das Tessin zwischen Juni und Oktober mehr als 24’000 illegale Grenzübertritte. Die Menschen wollten nicht in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, sondern in andere europäische Länder weiterreisen. Der Kanton kam dennoch an den Anschlag. Darauf handelte das Parlament und forderte vom Bundesrat Massnahmen.

Am Donnerstag hatte der Nationalrat das Resultat nun auf dem Tisch. Die Idee: Bei einer ausserordentlich hohen Zahl illegaler Grenzübertritte soll sich der Bund an den Kosten beteiligen. Nach Ansicht des Bundesrates entstehen diese vor allem den Grenzkantonen mit Ausreisezentren. Im Nationalrat war das Ansinnen unbestritten.

Drei Tage lang festhalten

Vorgesehen ist die finanzielle Unterstützung für jene Kantone, die für formlos weggewiesene Ausländerinnen und Ausländern in ausserordentlichen Situationen temporäre Unterkünfte betreiben. Konkret schlägt der Bundesrat vor, sich mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten zu beteiligen.

Für die Umsetzung soll auch die Bestimmung über die kurzfristige Festhaltung ergänzt werden: Zuständige Behörden sollen ausreisepflichtige Personen während maximal drei Tagen in einem Ausreisezentrum festhalten können, um sie den Behörden im Nachbarland zu übergeben, sofern ein Rückübernahmeabkommen besteht. Dabei soll es auch keine Ausnahme für Kinder geben.

Bei der Ratslinken, der GLP und Teilen der Mitte sorgte das für Unmut. Die Kinderrechtskonvention schreibe vor, dass Kindern nur als letztes Mittel die Freiheit entzogen werden dürfe, sagte Samira Marti (SP/BL). Das überzeugte auch den Nationalrat. Er entschied mit 94 zu 87 Stimmen, auf eine Festhaltung bei unter 15-Jährigen zu verzichten. Die Vorlage geht als Nächstes in den Ständerat. (rwa)