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Gewalttäter

Ausreisesperren gegen Polit-Aktivisten

Hooligans können heute an der Ausreise gehindert werden, potenziell gewalttätige Teilnehmer politischer Veranstaltungen aber nicht. Der Parlament hat nun eine Motion an den Bundesrat überwiesen, die dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen will.
Das Parlament will Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten verhängen. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/STR

Die grosse Kammer nahm am Dienstag einen vom Ständerat überwiesenen Vorstoss von Beat Rieder (CVP/VS) an - mit 120 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Wie der Motionär argumentierte auch eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, dass nach den gewalttätigen Ausschreitungen in Bern oder in Hamburg dringender Handlungsbedarf bestehe. Es gebe keinen Unterschied zwischen Hooligans und gewalttätigen Polit-Hooligans.

Bei Sportveranstaltungen zeigten die Ausreisesperren teilweise Wirkung. Darum soll mit dem Vorstoss nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um gewalttätige Teilnehmer politischer Veranstaltungen an der Ausreise zu hindern.

"Wir wollen keine solchen Gewalttaten mehr dulden", sagte Nationalrat Thomas Hurter (SVP/SH) im Namen der Kommissionsmehrheit. Politischer Extremismus sei kein Bagatelldelikt. Die Mehrheit folgte seiner Argumentation.

Linke mahnt zur Zurückhaltung

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass es um potenzielle Gewalttäter gehe, dass also noch keine Straftat verübt worden sei. "Wer sagt denn, wer ein potenzieller Gewaltextremist ist? Niemand ist berechtigt, diese Personen in irgendeiner Form auszumachen."

Bei Annahme des Vorstosses würden Personen, die noch nie gegen das Gesetz verstossen haben, mit terroristischen Gefährdern gleichgesetzt. Aus Sicht des Rechtsstaats müsse man sich immer fragen, wie weit man mit Menschen gehen wolle, die noch keine Gewalttat verübt hätten, sagte Sommaruga. SP und Grüne im Nationalrat gaben ihr recht, waren aber in der Minderheit.

Der Bundesrat hatte Ende vergangenen Jahres eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, die Hausarrest oder Ausreisesperren gegen terroristische Gefährder vorsieht. Nach Ansicht des Bundesrats wird dem Anliegen der Motion damit verhältnismässig Rechnung getragen.

Die Regierung hat nun dennoch den Auftrag erhalten, das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten erlassen werden können. (sda)