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Schweiz [News Service]

Weitere Coronalockerungen: Arbeitskräfte aus Drittstaaten sind wieder willkommen

Der Bundesrat hebt die Einschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften auf. Ab übernächstem Montag erteilt der Bund wieder Bewilligungen an Personen aus Drittstaaten.
Mit der Lockerung will der Bundesrat unter anderem Praktika in der Landwirtschaft wieder ermöglichen. (Symbolbild) (Keystone)

(rwa) Für die Einreise in die Schweiz hat es seit Mitte Mai verschiedene Lockerungsschritte gegeben. Nun hebt der Bundesrat per 6. Juli die Beschränkungen, die er im Zuge der Coronakrise erlassen hatte, bei der Arbeitskräftezulassung für Staaten ausserhalb der EU und EFTA auf. Diesen Schritt hat er am Mittwoch beschlossen. Aufgehoben werden auch die Einschränkungen für nichterwerbstätige Personen wie etwa Rentner, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einer Mitteilung schreibt.

Bewilligungen werden wie vor der Coronakrise im Rahmen des Kontingentssystems erteilt. Damit sollen Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich wieder ermöglicht werden. Weiter nennt der Bundesrat Tätigkeiten von Au-pairs oder landwirtschaftlichen Praktikanten.

Allerdings wird es Angehörigen von Drittstaaten noch nicht möglich sein, für Ferien in die Schweiz zu reisen. Einreisen würden nur in Fällen äusserster Notwendigkeit bewilligt, betont das SEM.