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Schweiz [News Service]

Anti-Terror-Gesetze: Ständeratskommission will keine Ausnahme für humanitäre Dienste

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates lehnt das Ansinnen des Nationalrats ab, bei der Terrorbekämpfung eine Sonderregelung für Organisationen wie das Rote Kreuz zu schaffen.
Der Nationalrat will sicherstellen, dass humanitäre Hilfe nicht als Terror-Unterstützung ausgelegt werden kann. (Symbolbild) (Keystone)

(wap) Die Aktivitäten von humanitären Organisationen würden durch die neue Terrorismusstrafnorm nicht beeinträchtigt. Neutrale und unabhängige Hilfe an die Opfer von Konflikten bleibe weiterhin straflos, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Die Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates hat demnach mit 8 zu 4 Stimmen eine entsprechende Ausnahmeregelung verworfen. Diese hat der Nationalrat in der Sommersession beschlossen in das Gesetz zu schreiben. Demnach wären humanitäre Organisationen ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen worden.

Der Nationalrat will damit sicherstellen, dass humanitäre oder medizinische Hilfe an einen Angehörigen einer als Terrororganisation eingestuften Gruppe weiterhin möglich bleibt. Auch eine Minderheit der SIK hält will an einer solchen Ausschlussklausel festhalten. Man müsse in dem Gesetz zweifelsfrei festhalten, dass humanitäre Organisationen nicht belangt würden. Der Ständerat wird in der Herbstsession im September entscheiden.