(rwa) Bereits heute erhalten Tausende Patienten im Rahmen ihrer Behandlung Medizinalcannabis. Besonders bei Krebs oder Multipler Sklerose werden damit chronische Schmerzen gelindert. Ärztinnen und Ärzte müssen für eine Verschreibung aber eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen. Im letzten Jahr erteilte das BAG 3000 Bewilligungen.
Nach Ansicht des Bundesrates erschwert dieses Verfahren den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig. Er hält deshalb daran fest, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufzuheben. In der Vernehmlassung sei die Gesetzesänderung weitgehend auf Zustimmung gestossen, heisst es in einer Mitteilung des BAG. Mit der Überweisung der Botschaft ist nun das Parlament am Zug.
Bund überwacht Verschreibungen
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Grundsatzentscheid zur Anwendung von Cannabis zwischen Arzt und Patient getroffen werden soll. Der Bund überwacht jedoch die Verschreibungen. Mediziner werden verpflichtet, dem BAG Daten zu den Behandlungen zu übermitteln. Cannabis zu Genusszwecken bleibt verboten.
Nicht geklärt hat der Bundesrat die Frage, ob Behandlungen auf Cannabisbasis durch die obligatorische Krankenkasse vergütet werden. Dies soll separat geprüft werden. Dabei müsse vor allem die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen beurteilt werden, betont der Bundesrat. Lasse sich die Wirksamkeit ausreichen nachweisen, könne eine Vergütung ins Auge gefasst werden. Ein Bericht soll nächstes Jahr vorliegen.