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Finanzpolitik

Abbau der Coronaschulden: Ständerat steht beim Tempo etwas auf die Bremse

Über 20 Milliarden Franken coronabedingte Schulden hat die Schweiz angehäuft. Diese müssen abgebaut werden. Die Frage ist nur wie. National- und Ständerat sind sich nicht einig.

Die Schweiz sitzt wegen Corona auf einem Schuldenberg. Im Ständerat legte Finanzminister Ueli Maurer dar, wie er diesen tilgen will.
Bild: Keystone

Bis Ende Jahr dürfte sich die coronabedingte Verschuldung der Schweiz auf 26 Milliarden Franken belaufen. Der Bundesrat möchte die Schulden ganz abbauen. Seiner Ansicht nach sind dafür keine Steuererhöhungen oder Sparprogramme notwendig. Den Fehlbetrag will die Landesregierung mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse abbauen und die Frist für den Schuldenabbau erstrecken. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung.

Der Ständerat ist am Mittwoch auf der Linie des Bundesrates geblieben. Keine Mehrheit fand ein Antrag von Peter Hegglin (Mitte/ZG). Dieser wollte dem Nationalrat folgen. Die grosse Kammer möchte die Coronaschulden schon bis 2031 abbauen – vier Jahre früher als der Bundesrat. Dafür soll die abzubauende Summe reduziert werden. Die Hälfte der Schulden sollen mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnet werden.

SNB-Ausschüttung für Schuldenabbau

Zur Debatte stand auch die Frage, ob der ganze Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Höhe von 1,3 Milliarden Franken in den Schuldenabbau fliessen soll – so wie das der Bundesrat vorschlägt. Der Nationalrat wollte nur die Hälfte des Bundesanteils einsetzen. Seiner Ansicht nach hätte das sonst eine Kürzung des künftigen ordentlichen Budgets um rund 667 Millionen Franken zur Folge.

Der Bundesrat bestreitet dies. Konkret rechnet Finanzminister Ueli Maurer mit Überschüssen von jährlich rund einer Milliarde Franken, da die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig benötigt werden. Zusammen mit den Zusatzausschüttungen der SNB könnte der Fehlbetrag auf diese Weise innert 11 bis 13 Jahren ausgeglichen werden.

Kein Eingriff in bewährte Systematik

Diese Argumentation überzeugte auch den Ständerat. Wie der Bundesrat möchte er so wenig wie möglich in die bewährte Systematik der Schuldenbremse eingreifen. Damit soll die Schweiz für künftige Krisen und Herausforderungen gewappnet sein. Mit diesen Differenzen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Bundesrat und Parlament hatten für die Jahre 2020 bis 2022 umfangreiche Massnahmen bewilligt, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern.