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Neuauflage CO2-Gesetz

4,1 Milliarden Franken: So viel möchte der Bundesrat in den Klimaschutz stecken

Der Bundesrat hat seine Lehren aus der Schlappe beim CO2-Gesetz gezogen. Er möchte auf Abgaben verzichten und das Klimaziel alleine mit finanziellen Anreizen erreichen. Dafür lässt er 4,1 Milliarden Franken springen.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga präsentierte vor den Medien das neue CO2-Gesetz. (Archivbild)
Bild: Keystone

Im Juni 2021 lehnte das Stimmvolk das neue CO2-Gesetz knapp ab – und liess den Bundesrat und das Parlament im Regen stehen. Daraus zieht der Bundesrat seine Lehren. Bei der Neuauflage des CO2-Gesetzes für die Jahre 2025 bis 2030 soll es keine zusätzlichen Abgaben geben. Umweltministerin Sommaruga präsentierte am Freitag die neue, von der Landesregierung gleichentags verabschiedete Reform.

In den sechs Jahren beabsichtigt der Bundesrat, 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz zu investieren, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) heisst. Grosse Anstrengungen sind im Gebäudebereich notwendig. Dort sind mit 2,8 Milliarden mehr als die Hälfte der Gelder vorgesehen. In der Schweiz gebe es noch 900’000 klimaschädliche Heizungen, rechnete Simonetta Sommaruga vor.

Obwohl der Bundesrat keine neuen Abgaben beschliesst, zeigt er sich optimistisch. Denn an seinem Ziel hält er fest: den Treibhausgasausstoss bis 2030 zu halbieren und damit das Klimaziel 2030 zu erreichen. Die Reduktion soll zu zwei Dritteln im Inland erfolgen – der Rest über Klimaschutzprojekte im Ausland.

Viel Geld für E-Ladestationen

Im Verkehrsbereich sieht die Vorlage Mittel von rund 800 Millionen Franken vor. Dieses Geld fliesst vor allem in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und die Förderung von internationalen Zugverbindungen. Um für Camionneure Anreize zu schaffen, sind E-Lastwagen von der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit.

Finanziert werden die Massnahmen im Mobilitätsbereich teilweise durch die Sanktionserlöse bei den Fahrzeugen. Dazu will der Bundesrat die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge weiter absenken – auf das Niveau der EU. Verfehlen Auto-Importeure die Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Damit erhalten sie einen Anreiz, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen.

CO2-Abgabe bleibt gleich

Gleich bleiben soll die CO2-Abgabe auf Öl und Gas von 120 Franken pro Tonne. Neu schlägt der Bundesrat jedoch vor, dieses Geld bis zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen zu investieren. Heute ist es maximal ein Drittel.

Eine Neuerung soll es bei der CO2-Abgabe geben. Künftig sollen sich alle Unternehmen davon befreien können. Im Gegenzug verpflichten sie sich, ihre Emissionen zu vermindern. Heute gibt es das nur für bestimmte Branchen.

Alternative Treibstoffe für Flugzeuge

Bei der Luftfahrt setzt der Bundesrat auf erneuerbare Treibstoffe. Anbieter von Flugzeugtreibstoffen sollen verpflichtet werden, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbaren Treibstoff beizumischen – wie das in der EU bereits der Fall ist. Wer Pilotanlagen für synthetischen Treibstoff realisiert, soll vom Bund Geld erhalten.

In die Pflicht nimmt der Bundesrat auch den Finanzmarkt. Das neue CO2-Gesetz soll die Aufsichtsbehörden verpflichten über klimabedingte, finanzielle Risiken Bericht zu erstatten. Während die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Schweizer Banken im Visier hat, geht es bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) um die Stabilität des Finanzmarkts.