notifications
Energiekrise

19-Grad-Heizvorschrift: Vermieter befürchten Klagen wegen kalten Wohnungen

Bei einer Mangellage will der Bundesrat eine Höchsttemperatur für Gasheizungen vorgeben. Doch Vermieter und Mieter halten die Vorgabe für untauglich. Denn laut Bundesgericht haben Haushalte bei kalten Wohnungen Recht auf eine Mietzinsreduktion.

Die 19-Grad Heiz-Regel des Bundesrates bei einer Gasmangellage ist umstritten. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Für den Fall einer Gasmangellage hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen vorgesehen. Unter anderem dürften Häuser mit Gasheizungen nur auf 19 Grad geheizt werden. Nun regt sich Widerstand gegen die Vorgabe vonseiten der Vermieter und Mieter. Für einmal sind sich die Kontrahenten einig: Eine amtliche Begrenzung der Raumtemperatur auf 19 Grad halten sie für untauglich. Das haben sie dem Bundesrat schriftlich mitgeteilt, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (Svit) befürchtet demnach, dass zahlreiche Mieter vor Gericht klagen werden, weil ihre Wohnung zu kalt sei. Denn gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2017 dürften Mieter eine Temperatur innerhalb der Norm erwarten. Diese betrage für eine gewöhnliche Wohnung zwischen 20 und 21 Grad. Weiche die Temperatur zu stark davon ab, hätten die Mieter ein Recht auf eine Mietzinsreduktion, heisst es im Zeitungsbericht.

Gerichte müssen für Klarheit sorgen

Unter Juristen sei allerdings umstritten, ob die Vermieter eine Entschädigung zahlen müssten, wenn sie die Heizung auf Geheiss des Bundesrates runterdrehen müssen. Das Wirtschaftsdepartement von Guy Parmelin schreibt zwar im Kommentar zur Heizvorschrift, dass «in der schweizerischen Mietrechtspraxis eine Mindertemperatur von ca. 3 Grad durchaus noch als zulässig betrachtet werden kann». Schlussendlich müssten aber «die für das Mietwesen zuständigen Gerichte für Klarheit sorgen», heisst es in den Erläuterungen weiter.

Der Mieterverband wiederum kritisiert die Heizvorschrift, weil er 19 Grad kalte Wohnungen für ältere, vulnerable und kranke Menschen für «nicht zumutbar» hält, so die «SonntagsZeitung». Ein allgemeiner Heizbefehl gehe deshalb «zu weit». Der Mieterverband zieht dabei einen Vergleich zu Pflegeinstitutionen. Dort müssten laut im Fall einer Mangellage die Temperatur nicht gesenkt werden

Für Linda Rosenkranz macht diese Unterscheidung keinen Sinn. «Nichts rechtfertigt, dass zu Hause wohnhafte ältere Menschen tiefere Temperaturen ertragen müssen als diejenigen, die in einem Alters- oder Pflegeheim wohnen», lässt sich die Generalsekretärin des Mieterverbands zitieren. (chm)