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Asylsuchende

Weniger Asylsuchende beanspruchten Nothilfe

Fast ein Fünftel weniger abgewiesene Asylsuchende haben im vergangenen Jahr Nothilfe beansprucht. 2017 wurden noch 8499 Personen mit Unterkunft, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung unterstützt.
Abgewiesene Asylsuchende im beschleunigten Asylverfahren im Zentrum Juch in Zürich beanspruchten deutlich weniger Nothilfe als Personen im Regelbetrieb.
Bild: Keystone/GAETAN BALLY

Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang von knapp 18 Prozent, wie das Staatssekretariat für Migration (Sem) am Dienstag mitteilte. Rund ein Drittel der Empfänger stammte aus den Ländern Eritrea, Äthiopien, Algerien, Irak und Afghanistan. 70 Prozent waren Männer und 40 Prozent zwischen 18 und 29 Jahren alt.

Im Durchschnitt bezogen die Personen 137 Tage Nothilfe, das sind 15 Tage mehr als noch vor einem Jahr. 3068 Personen galten letztes Jahr als Langzeitbeziehende, auch das bedeutet einen Anstieg von 36 Prozent.

Weniger Kosten

Die Kosten für die Kantone gingen aber trotzdem um 9 Prozent zurück und beliefen sich 2017 auf noch 63,5 Millionen Franken. Grund dafür ist gemäss Sem der Rückgang der Zahl der Bezügerinnen und Bezüger.

Ausserdem seien die Durchschnittskosten pro Tag von 53 auf 52 Franken gesunken. Rund die Hälfte des Betrages fällt in der Regel für die Unterbringung an, je rund ein Viertel für die Unterstützungskosten und die Gesundheitskosten.

Positiv habe sich auch der Pilotbetrieb in Zürich ausgewirkt, hiess es weiter. Denn die Zahl der Personen, die nach einem beschleunigten Verfahren Nothilfe benötigten, sei deutlich tiefer als im Regelbetrieb. Dadurch seien auch tiefere Kosten angefallen.

Bund bezahlt mehr

Der Bund bezahlt den Kantonen pro rechtskräftigem, negativem Asylentscheid mit Ausreisefrist eine einmalige Pauschale von durchschnittlich 6077 Franken für Nothilfekosten. Weil die Behörden weniger negative Entscheide fällten, sanken die Abgeltungen des Bundes 2017 um 25 Prozent auf insgesamt 51,9 Millionen Franken.

Die durchschnittlichen Kosten für einen Entscheid liegen mit 5634 Franken aber tiefer als die einmalige Pauschale des Bundes. Das führte dazu, dass die Kantone von 2008 bis 2017 zwar Nothilfeleistungen in der Höhe von 569 Millionen bezahlten, aber gleichzeitig vom Bund mit 614 Millionen Franken abgegolten wurden.

20 Kantone wiesen so Ende 2017 Reserven von insgesamt rund 128 Millionen Franken auf. Demgegenüber verzeichneten sechs Kantone Kostenüberschüsse von insgesamt 83 Millionen Franken. (sda)