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Schweiz

Wegen einer Strafanzeige des Apothekerverbands: Chef der Versandapotheke Zur Rose muss vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat Anklage gegen Walter Oberhänsli in seiner Eigenschaft als CEO der Zur Rose-Gruppe erhoben. Er soll für den Versand rezeptfreier Medikamente und die elektronische Rezeptierung zur Rechenschaft gezogen werden.
CEO der Versandapotheke Zur Rose: Walter Oberhänsli. (Bild: Donato Caspari)
Die Versandapotheke Zur Rose an ihrem Hauptsitz in Frauenfeld.Bild:  (Bild: Gaetan Bally / KEYSTONE)

Silvan Meile

Silvan Meile

Walter Oberhänsli muss sich persönlich vor Gericht verantworten. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den CEO der Versandapotheke Zur Rose mit Sitz in Frauenfeld. Die Anklageschrift dreht sich um mögliche Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz und Vergehen gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb. Dazu schreibt die Zur-Rose-Group am Sonntag in einer Medienmitteilung:

«Die Anklage stützt sich auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene Sachverhalte: den Versand von rezeptfreien Medikamenten und Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte zwischen 2010 und 2015.»

In beiden Fällen hat der Apothekerverband Pharmasuisse letztinstanzlich vor Gericht Recht bekommen: Im Zusammenhang mit dem Versand rezeptfreier Medikamente entschied das Bundesgericht, dass dieser von Zur Rose praktizierte Versandhandel verboten ist. Somit dürfen in der Schweiz auch rezeptfreie Medikamente nur versandt werden, wenn dafür ein ärztliches Rezept vorliegt.

Auch untersagte das Bundesgericht der Versandapotheke, Ärzte für die elektronische Erfassung von Rezeptdaten zu entschädigen. Die Urteile fielen 2015 beziehungsweise 2014. Jeweils «gleichentags», schreibt Zur Rose, habe man diese Geschäftszweige eingestellt.

Poker um Milliarden des Medikamentenmarkts

Wegen dieser Geschäftspraxen der Zur Rose reichte Pharmasuisse bereits vor neun Jahren Strafanzeige gegen CEO Oberhänsli ein. Mit den Richtersprüchen in Lausanne schien die Sache für die Justizbehörde aber offensichtlich erledigt zu sein. «Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall längst zu den Akten legen», schreibt die «Sonntagszeitung» in ihrer aktuellen Ausgabe.

Denn nachdem das Bundesgericht den Streit um den Versand rezeptfreier Mittel entschieden hatte, habe die Thurgauer Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Oberhänsli im November 2017 eingestellt.

«Doch Pharmasuisse reichte Beschwerde ein und zwang so die Staatsanwaltschaft, weiter zu ermitteln.»

Die «Sonntagszeitung» weiter: «Die Klage ist Teil eines Pokers um den milliardenschweren Markt der rezeptfreien Medikamente.»

Stefan Feuerstein, Verwaltungsratspräsident der Versandapotheke Zur Rose, bezeichnet das gemäss Medienmitteilung als «juristische Attacke» aus Kreisen, «die den technologischen Wandel mit all seinen unbestrittenen Vorteilen allein zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Individualinteressen aufhalten wollen.» Dass dies über fünf Jahre nach Beendigung des beanstandeten Verhaltens geschehe, «erachte ich als grotesk».

Bis zur Verhandlung vor Bezirksgericht Frauenfeld dürften noch Monate verstreichen. Gemäss Zur-Rose-Mediensprecherin Lisa Lüthi steht jedenfalls noch kein Termin fest.

Wirtschaftlich motivierte Auseinandersetzung

Die Staatsanwaltschaft beantragt gemäss Anklageschrift ein zweiteiliges Verfahren. An einer möglicherweise öffentlichen Verhandlung soll zuerst über Schuld oder Unschuld entschieden werden. Nur im Falle einer Schuld sollen die Bücher tatsächlich offengelegt und damit etwa eine Busse berechnet werden.

Oberstaatsanwalt Marco Breu schreibt in der Anklageschrift: «Es erscheint bei dieser Ausgangslage und den Vorwürfen im Bereich des Heilmittel- und Lauterkeitsrechtes nicht notwendig, dass im Falle einer Verurteilung auch die für die Strafzumessung relevanten, auf die Privatperson bezogenen Informationen in Anwesenheit der Privatklägerin und der Öffentlichkeit thematisiert werden.»

Tatsache sei, dass dem vorliegenden Strafverfahren vor allem auch eine wirtschaftlich motivierte Auseinandersetzung zwischen der Zur Rose und der Privatklägerin Pharmasuisse zugrunde liege. Es gehe um Grundsatzfragen.