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Schweiz [News Service]

Verdacht auf Amtsmissbrauch: Justiz will gegen Michael Lauber Strafverfahren einleiten –  gegen Infantino ist ein Verfahren bereits eröffnet

Dicke Post für Michael Lauber: Gegen den abtretenden Bundesanwalt soll ein Strafverfahren eröffnet werden. Das beantragt der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes den zuständigen Kommissionen. Auch gegen Fifa-Chef Gianni Infantino hat er ein Verfahren eröffnet.
Wegen seinen Treffen mit Gianni Infantino droht Lauber nun ein Strafverfahren. (Keystone)

(rwa) Damit die Justiz ein Strafverfahren eröffnen kann, muss sie grünes Licht von der Rechtskommission des Ständerates und der Immunitätskommission des Nationalrates haben. Erstere muss die Behörde zur Durchführung ermächtigen, letztere die Immunität von Lauber aufheben. Der ausserordentliche Staatsanwalt Stefan Keller hat das nun beantragt, wie die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft am Donnerstag bekanntgab.

Stefan Keller hat die Prüfung von zwei Anzeigen abgeschlossen: Er kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem Fifa-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Gemäss Mitteilung geht es dabei um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen bleiben vorbehalten.

Auch Infantino gerät in Bedrängnis

Parallel dazu eröffnet Keller ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, die keine Immunität geniessen. Laut der Aufsichtsbehörde gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

Der Bundesanwalt Michael Lauber gab letzte Woche seinen Rücktritt bekannt. Gestern Mittwoch wurde bekannt: Lauber hat mit der Gerichtskommission des Parlaments Kontakt aufgenommen und seine Rücktrittsabsichten präzisiert. Er kündigt per 31. Januar 2021. Weil er vorher seine aufgelaufenen Ferien bezieht, ist Laubers letzter Arbeitstag der 31. August. Er hat dies der Kommission so mitgeteilt.

Am letzten Freitag hatte das Bundesverwaltungsgericht seinen Entscheid zur Beschwerde veröffentlicht, die Lauber gegen die Lohnkürzung durch seine Aufsichtsbehörde eingereicht hatte. Das Gericht reduzierte zwar die Kürzung von acht auf fünf Prozent, aber in den wesentlichen Punkten verlor Lauber. Der Vorwurf der schweren Verletzung von Amtspflichten wurde gestützt, was heisst, dass der Amtsenthebung des Bundesanwalts durch das Bundesparlament theoretisch nichts mehr im Weg steht.