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Schweiz [News Service]

Trinkwasser: Bund gibt Versorgern mehr Zeit, Chlorothalonil-Werte zu senken

Eigentlich gibt es eine fixe Frist von zwei Jahren. Doch nun gibt der Bund Trinkwasserversorgern in bestimmten Fällen mehr Zeit, um ihre Überschreitungen bei den Chlorothalonil-Werten zu korrigieren.
Besonders in Regionen mit intensiver Landwirtschaft werden im Trinkwasser oft Werte von Chlorothalonil-Abbauprodukten überschritten. (Symbolbild) (Reto Martin)

(agl) Eine Erhebung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt, dass die Rückstände des Fungizids Chlorothalonil meistens in grossflächigen Regionen wie dem Mittelland die Höchstwerte im Trinkwasser übersteigen. Wie das BLV am Montag mitteilt, seien in diesen Regionen «schnelle und einfache Lösungen» wie das Mischen von Wasser aus verschiedenen Quellen nicht möglich.

Eigentlich gilt für Trinkwasserversorger eine zweijährige Frist, um die Wasserqualität bei einer Überschreitung zu verbessern und die Chlorothalonil-Werte zu senken. Doch nun passt das BLV die entsprechende Weisung an die Kantone an. Diese können nun eine Verlängerung der Frist verfügen, wenn eine Korrektur «aus zeitlichen, finanziellen, politischen oder ökologischen Gründen» nicht möglich ist, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Kantone müssten das BLV über solche Verfügungen informieren und seien dafür zuständig, dass die Trinkwasserversorger auch die Bevölkerung regelmässig über Massnahmen und Ergebnisse informierten. Seit Anfang Jahr ist der Verkauf von Chlorothalonil in der Schweiz verboten. Dies ist gemäss dem BLV die wichtigste Massnahme, die zu einer Reduktion der Abbauprodukte im Trinkwasser führen werde. Allerdings halten sich Rückstände des Fungizids jahrelang im Boden.