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Schweiz [News Service]

Tessin fordert vom Bund die Ausrufung der «ausserordentlichen Lage»

Angesichts der besonderen epidemiologischen Situation der Schweiz fordert der Kanton Tessin wie im Frühling wieder die Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» durch den Bundesrat.
Die Tessiner Regierung unter Präsident Norman Gobbi fordert den Bund auf, wieder wie im Frühling Notrecht zu verhängen. (Bild: Elia Bianchi / Keystone)

(lo/sat) Diesen Schritt fordert die Tessiner Kantonsregierung, um schweizweit einheitliche Massnahmen durchsetzen zu können und eine raschere Umsetzungsgeschwindigkeit zu erreichen. Das schreibt die Kantonsregierung am Montag in einer Mitteilung. Ausserdem verlangt das Tessin strengere Grenzkontrollen zwischen Italien und der Schweiz.

Diese strengere Haltung der Südschweiz ist in der kantonalen Stellungnahme zu den neuesten bundesrätlichen Vorschlägen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus enthalten, die sich dieser Tage in der Vernehmlassung befinden. Der Kanton Tessin befürwortet die generelle Stossrichtung, die geltenden Massnahmen bis zum 28. Februar zu verlängern. Er pocht aber gleichzeitig auf die Notwendigkeit, für die besonders betroffenen Branchen finanzielle Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen, namentlich für das Gastgewerbe, Fitness-Center sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Auch der Aargau fordert Notrecht

Der Kanton Tessin fordert zudem, den interkantonalen Einkaufstourismus besser zu beobachten und für vulnerable Altersgruppen bestimmte Zeitfenster zum Einkaufen zu schaffen. Ein allgemeines Maskenobligatorium am Arbeitsplatz lehnt das Tessin dagegen ab. Der Kanton weist aktuell eine der höchsten 14-Tage-Inzidenzen aller Kantone auf. Gemäss Mitteilung ist die Zahl der Neuinfizierten in der letzten Woche aber rückläufig (-19 Prozent).

Vor dem Tessin haben auch bereits andere Kantone mehr oder weniger explizit erneut die Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» gefordert. Zuletzt am Montag der Kanton Aargau ebenfalls in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesrates. Und bereits Mitte Dezember, bei der letzten grossen Verschärfung der Bundesmassnahmen, hatte die St. Galler Kantonsregierung den Bund aufgefordert, wieder die «ausserordentliche Lage» und damit erneut wie im Frühjahr Notrecht auszurufen.