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Unternehmenssteuerreform

Steuervorlage auf Kurs

Die Steuervorlage 17 hat eine wichtige Hürde genommen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat sich grundsätzlich für die Lösung des Ständerats ausgesprochen.
Die letzte Unternehmenssteuereform ist an der Urne gescheitert. Eine Finanzspritze für die AHV soll den zweiten Anlauf erfolgreicher machen. Vorläufig ist die Vorlage auf Kurs. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/THOMAS DELLEY

Die Diskussion verlief allerdings kontrovers. Mehrere alternative Konzepte standen zur Debatte, fanden schliesslich aber keine Mehrheit. Noch ist die Beratung nicht abgeschlossen. Im Grundsatz setzte sich aber eine Unternehmenssteuerreform durch, die mit einer Finanzspritze für die AHV in der Höhe von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr verbunden ist.

So hoch werden die Kosten der Steuervorlage 17 geschätzt. Über die Hälfte dieser Summe kommt durch höhere Beiträge zusammen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen je 0,15 Lohnprozente zusätzlich beitragen.

Frauenrentenalter kommt später

Die Sozialkommission des Nationalrats hatte vorgeschlagen, statt höherer Lohnbeiträge den Bund zur Kasse zu bitten. Gleichzeitig soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht werden. In der WAK scheiterte dieser Antrag mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Mehrheit sei der Meinung, dass die Frage des Rentenalters in der AHV-Reform geregelt werden solle, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag.

Chancenlos war auch der Vorschlag der nationalrätlichen Finanzkommission, statt des Lohnabzugs die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die WAK sprach sich mit 21 zu 3 Stimmen dagegen aus. Ein Grund für die deutliche Ablehnung ist, dass dafür eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

Keine Aufspaltung der Vorlage

Mit 15 zu 10 Stimmen lehnte es die Wirtschaftskommission ab, die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in getrennten Vorlagen unterzubringen. Das Volk sei in der Lage, diese Reform als Ganzes zu beurteilen, befand die Mehrheit.

Die Beratung der eigentlichen Steuerreform hat erst begonnen. Bei der Teilbesteuerung der Dividenden will die WAK ebenfalls dem Ständerat folgen. Dieser hatte beschlossen, dass Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent beim Bund zu mindestens 70 Prozent besteuert werden müssen, bei den Kantonen zu mindestens 50 Prozent.

Anträge für eine höhere Besteuerung oder für die Beibehaltung der heutigen Rechtslage scheiterten klar. Ebenso wenig will die WAK an den Entscheiden zum Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer rütteln. Dieser soll von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht werden. Ein Antrag, den Kantonen während fünf Jahren 22,3 Prozent zukommen zu lassen, scheiterte mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Diskussion noch nicht zu Ende

Über Anpassungen beim Kapitaleinlageprinzip wird die WAK erst an der nächsten Sitzung Anfang September entscheiden. Dann kommen auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer, Patentbox oder Forschungsabzüge zur Sprache. Im Nationalrat ist die Vorlage am 12. September traktandiert.

Die Steuervorlage 17 ist nötig, weil die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen. Um die Abwanderung von Unternehmen zu verhindern, sollen die Firmen generell entlastet werden. Eine erste Vorlage ist an der Urne gescheitert. Der zweite Anlauf soll daher mit einer Art sozialen Ausgleichs verknüpft werden. (sda)