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Justiz

Steinmetz muss vor Genfer Gericht

Der israelische Bergbauunternehmer Beny Steinmetz muss sich vor dem Genfer Strafgericht verantworten: Ihm werden Bestechung ausländischer Amtsträger und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Der ehemalige Präsident Guineas, Lansana Conté, soll von den Bestechungsgeldern profitiert haben. Das Schmiergeld soll von Steinmetz und seinen Mitangeklagten an eine seiner Ehefrauen geflossen sein. (Archiv).
Bild: Keystone/EPA/SABRI ELMHEDWI

Ihm wird vorgeworfen, bei der Erteilung von Bergbaulizenzen im westafrikanischen Guinea zwischen 2005 und 2010 Schmiergelder gezahlt zu haben. Steinmetz werde in diesem Fall neben zwei weiteren Angeklagten vor den Richter treten müssen, teilte die Genfer Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Staatsanwalt Claudio Mascotto habe das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, das 2013 eröffnet worden war. Die Untersuchung habe "eine intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Behörden" erfordert, hiess es.

Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, 2005 einer der Ehefrauen des damaligen Präsidenten Guineas, Lansana Conté, Bestechungsgelder gezahlt zu haben, um einen Konkurrenten auszuschalten. Damit habe das Unternehmen Beny Steinmetz Group Resources (BSGR) Bergbaurechte in der Region Simandou im Südosten des Landes erhalten.

Conté verstarb 2008 im Amt. Wenige Stunden nach der Verkündung des Todes übernahm das Militär die Macht.

Zehn Millionen Dollar

Die Beny-Steinmetz-Gruppe war damals zu einem grossen Teil von Genf aus operativ tätig. Der israelische Milliardär hatte auch seinen Sitz am Ende des Sees. Laut der Anklage von Staatsanwalt Mascotto betrug der Betrag der gezahlten Schmiergelder etwa zehn Millionen Dollar.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten zudem vor, Verträge und Rechnungen fingiert zu haben, um die Schmiergeldzahlungen zu verschleiern. Ein Teil des Geldes ging laut der Anklage auf Konten in der Schweiz. Steinmetz gehört mit einem Vermögen von geschätzten 1,24 Milliarden (Quelle Forbes) zu den reichsten Iraelis.

Das Genfer Strafgericht wird angerufen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren beantragt. (sda)